Frankreich
Übersicht über das Zivilbeamtenpersonal in Regierurgsämtern am 1. Januar 1928
(Abdruck aus Cmd. 3053}
577 —
—
Verwaltungszweig
taatseinnahmen:
N POSerrrrerenn eK EEARENTER KR EKRRRBEKN KR EUEEN
Direkte Steuern „.......0..000.0. RO RE RR
Zölle und Verbrauchsteuern ‚....0.000000000000r 00ER
Staatseinnahmen ....
Nndesverteidigung:
Admmiralitäß ıuar0000 KR KEERE KLEE EEE
Kriegsministerium.........0..0.
Luftfahrtministerium ....
. Landesverteidigung ‚.... |
Ävlverwaltung:
I. Zentralverwaltung und FinanZ........000.00000000
IL Reich und Auswärtige8 a.....000.00000000 000004000
WII. Innenministerium und Rechtswesen ....... ...
:V, Unterricht und Museen a....0..00.005000 000000
Y, Gesundheitswesen, Arbeit und Versicherung:
Gesundheitsministerium (England und Wales),...
Schottisches Gesundheitsamt ‚..- ya
Arbeitsministerium ......0.0.0000000000 ....
Andere Abteilungen der Gruppe V .... we.
VI, Handel und Industrie:
Handelsministeriul.....00.00000000000000000 000
Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei....
Andere Abteilungen der Gruppe YI.............
VII, Allgemeine Dienste...... ..
VII. Pensionsministerium v.....0000000 er tr Er RKER
Zivilverwaltung ....
Insgesamt ....
Männer
rauen
Insgesamt
j
nn vH
in vT der
Erwerbs-
tätigen
139 091
16 988
10.589
166 668
51 296
3 160
966
190 387
20 148
11 555
222 090
64,1 9,8
86,8 1,0
3.9 0,6
74,8 11,4
2,6 0,4
13 0,2
0,6 ,1
4,5 0,7
55 422
6813
3435
1353
11 601
939
508
318
1 765
457
588
697
5682
7752
3943
167
13 366
9722
2409
9544
3224
1840
1821
7847
2 662
0,8
0,8
3,2 |
11
1
0,1
0,5
0.2
3816
449
‚0 281
1030
1.946
258
4 222
286
5762
707
14 503
1 316
2,0
02
49
04
0,3
0,0
0,8
0.1
16! 0,2
0,8 9,1
1,0 0,2
13 0,2
2€ 0,4
“Or nn 32
224069 | 72756 | 296825 ! 100,0 | 15,3
ET
Gewerbli i berall ausgelassen. — Die Ziffern des Pensionsministeriums enthalten solche des Personals von An-
Alten { NETT ART . I am 1. Tamuer 1928, — Die Admiralitätsziffern sind ohne das Verwaltungspersonal der Werften
is orhalb des Vereinigten Königreichs gegeben. Die Zilfern des Kriegsministeriums enthalten nicht das Personal gewisser Zweige,
_ Alßerhalb dieses Ministeriums liegen. Dieses gesamte Personal, das nicht in diesen Ziffern einbegriffen ist, betrug 8 185 Büro-
mt und 2 425 technische und andere Arbeiter am 1. Januar 1928. — Die Ziffern des Luftfahrtministeriums schließen nicht das
ek Wältungspersonal der militärischen Einheiten und Befehlsstellen usw. ein, deren Personal sich am 1. Januar 1928 auf 2600
J = Die Ziffern des Arbeitsministoriums schließen das Personal nicht ein, das durch Gebühren bezahlt wird und das am
"”aNlar 1998 sich auf 740 belief.
2. Frankreich
a. Verwaltungsaufbau
Kolon rOPäisches Gebiet: Fläche 550 986 qkm, Bevölkerung 40 743 897 (Stand. vom 7. 3. 1926)
n (einschließlich der Protektorate und Mandate): Fläche 11 049 711: akm, Bevölkerung 59 474 000
Zentralverwaltung
täatsoherhannt
Präsidant dar Repuhlik
Yon beiden Häusern des Parlaments als Nationalversammlung auf 7 Jahre gewählt. Ernennt den Minister-
oräsidenten und auf dessen Vorschlag die Minister und die Unterstaatssekretäre, hat im übrigen gesetzlich
yestimmte Befugnisse, die sowohl auf dem Gebiete der Gesetzgebung wie der Verwaltung liegen; größtenteils
semeinsam mit den Ministern. Das ihm verfassungsmäßig zustehende suspensive Veto gegenüber Ge-
jetzesbeschlüssen ist außer Übung geraten, er kann eins nochmalige Beratung des Gesetzes verlangen
ınd die Kammern für 1 Monat vertazen.
desetzgehung
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Kammern, beide Gesetzesinitiative. — Diese steht ebenfalls dem Präsidenten (durch die Regierung) zu.
Gleiche Rechte, nur Finanzgesetze müssen zuerst in der Kammer eingebracht werden; Abänderungen der von
hr erledigten finanzgesetzlichen Entwürfe durch Senat kommen praktisch nicht vor. Verfassungs-
inderungen werden von beiden Häusern als Nationalversammlung beschlossen.
.. Senat (314 Mitglieder), indirekte Wahl. x
Wahlorgane: Die im Departement gewählten Mitglieder der Kammer, des Generalrates, des Arron-
dissementsrates und die Vertreter der Gemeinden; Mandatsdauer 9 Jahre; !/z scheidet in dreijährigem
Turnus aus; wählbar alle Franzosen über 40 Jahre,
Kammer (Chambre des Döput6s), 584 Mitglieder, direkte Wahlen: — Mandatsdauer 4 Jahre; auflösbar
lurch Präsident mit Zustimmung des Senats laut Verfassungsbestimmung (außer Übung); wahlberechtigt
Alle männlichen Franzosen über 21Jahre; wählbar alle Franzosen;über 25 Jahre: in.beiden Fällen be-
ıtimmta Ausnahmen.
änzen und Steuern