Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 185 
Und war nicht in der Tat trotz aller Schlachten und Kriege 
doch immer noch etwas von der Pax inaudita der schönen Kaiser— 
zeit übrig? Jedenfalls bis ins 16. Jahrhundert hinein war 
Deutschland von anderen als inneren Kriegen so gut wie ver—⸗ 
schont geblieben; erst das 16. Jahrhundert brachte hierin einen 
geringen Wandel: bis dann freilich seit dem Dreißigjährigen 
Kriege seine Gauen zum blutgetränkten Gefilde der Kämpfe 
fast aller Großmächte geworden waren. 
Aber dieser Wandel war keineswegs von dem Verfalle der 
m Mittelalter geschaffenen politischen Konstellation an sich 
abhängig. Eine Folge vielmehr war er des Auftauchens 
ebenbürtiger Nachbarn und Gegner im Osten, der Schweden 
vor allem und der Russen: einer Eventualität, an deren Ein— 
tritt bei der ursprünglichen Kombination Deutschland-Italien⸗ 
Burqund gewiß nicht gedacht worden war. 
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war, hatte die Lage der Dinge der Reichsverfassung eine innere 
Entwicklung fast ohne jedes äußere Dazwischentreten anderer 
Nationen und sicherlich ohne die Einwirkungen jeder stärkeren 
äußeren Katastrophe gesichert. Es war ein außerordentliches 
Ergebnis, das dem politischen Handeln der schönen Kaiserzeit 
alle Ehre macht. Freilich hatte es auch recht nachteilige 
Jolgen. Denn gewiß sah man am Ende des 18. Jahrhunderts 
auf eine mehr als siebenhundertjährige ununterbrochene innere 
Entwicklung zurück. Aber dieser Entwicklung fehlte damit auch 
seder stärkere Reinigungsvorgang, jedes radikale Aufräumen 
gleichsam in den Altertumsresten der Vergangenheit, jede 
konsequente stufenweise Anpassung der Staatsform an die 
kulturelle Entwicklung des Volkes. Und die Folge davon 
waren tausend Antinomien und Anomalien der politischen 
Zustände; weder Logik noch auch nur zeitgemäße Psychologie 
herrschten noch in den Institutionen des Reiches; und so 
wenig das eine Bevölkerung, die in den malerischen Ruinen 
dieses Staatslebens groß geworden war, stärker empfand, so 
schwer wird der Nachgeborene für das Treiben in diesen eine
	        
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