246 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
seit den dreißiger Jahren, in genügender Ausbildung zur Ver⸗
fügung stellte. Und so erscheint letzten Endes sogar in den
französischem Einflusse besonders ausgesetzten Teilen des
Mutterlandes wenn nicht der Beginn, so doch der schließliche
Verlauf der agrarischen Liquidation vornehmlich deutsch; und
die fremde Entwicklung hat der nationalen nur ein rascheres
Zeitmaß und größere Stetiagkeit gewährleistet.
3. Freilich: noch um vieles mehr national, ja fast aus⸗
schließlich national verlief die agrarische Liquidation des
Kolonialgebietes und vor allem des preußischen Nordostens:
eine Tatsache, die zu den fundamentalen Erscheinungen gehört,
welche die Entwicklung auch der inneren Geschicke der Nation
im subjektivistischen Zeitalter immer mehr mit speziell preußischem
Geiste erfüllt haben.
Die koloniale Liquidation ist nicht zu verstehen, wenn die
Erzählung nicht mit einigen Mitteilungen in die Geschichte
der ländlichen Stände und Zustände seit der Besiedlung
zurückgreift. Und diese episodische Behandlung erscheint um so
dringlicher, als uns im Verlaufe der damit notwendigen Er⸗
zählung mehr wie sonst irgendwo in Deutschland die frühesten
Anfänge eines agrarischen Unternehmertums, also eines modernen
Wirtschaftslebens des platten Landes, entgegentreten werden.
Die Kolonisation des Ostens hatte mit der Übertragung
besonders freier Formen des mutterländischen Sozial- und
Wirtschaftslebens auf den fremden Boden begonnen; freie Bauern
hatten unter Erbschulzen, agrarischen Führern, die sie in den
Osten geführt hatten, freie Dörfer begründet, unter eigenen
Pfarrern anfangs wohl gar auch Pfarren nach dem Rechte
des heimatlichen Bistums geschaffen; der Erbschulze war in
jedem Dorfe ihr unterster landesherrlicher Richter geworden,
für dessen Gericht sie die Schöffen, für dessen Sitzungen sie
sich selbst als Umstand stellten; die Zinse und Fronden an den
Landesherrn waren gering gewesen; die Zinse an den Grund⸗
herrn hatten nichts bedeutet als das wirtschaftliche Aquivalent
einer Erbpacht; und eine freie wirtschaftliche Gemeindeverfassung