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Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
fundamentale Frage jeglicher politischer Anschauung; und in
der staatsrechtlichen, sozialen und politischen Diskussion des
19. Jahrhunderts hat sie eine beherrschende Rolle gespielt.
Wenn sie aber in der Erörterung der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts noch verhältnismäßig so sehr zurücktrat, so
darf man schließlich doch auch noch fragen, ob hierauf nicht
auch eine allgemeine Unfertigkeit politischer, ja psychologischer
Erfahrung überhaupt eingewirkt habe? Denn so gewiß auch
der tiefsten Psychologie überall nur die Eigenschaften des Einzel⸗
bewußtseins, die in dem deutschen Frühsubjektivismus so ein⸗
gehender Untersuchung unterworfen wurden, als letzte Er⸗
klärungsgründe gelten werden, so sehr wird sich doch fort—
schreitende Erfahrung namentlich auch in politischen Dingen
immer mehr auf die Grenzen der individuellen Leistungsfähig⸗
keit und auf das Hineinragen sozialpsychischer Elemente in den
Gang menschlicher Entwicklung hingewiesen sehen.
Allein diese höhere Erfahrung fehlte dem Denkinhalte des
deutschen Frühsubjektivismus noch zum großen Teile. Und so
fehlte sie auch den spezifischen Außerungsformen seines poli⸗
tischen Denkens.
Da, wo sich in der Geschichte der heutigen abendländischen
Völker ständige und stärker wirkende Organe der Kritik öffent⸗
licher Angelegenheiten entwickelt hatten, die über das Indi⸗
viduelle hinaus das Allgemeine der Vorgänge ins Auge faßten,
war es im allgemeinen auch zur Ausbildung einer Zensur ge⸗
kommen. Der früheste und vielleicht auch lehrreichste Fall ist
der der kirchlichen Zensur. Man weiß, wie sehr die Kirche des
späteren Mittelalters als Ganzes öffentlicher Kritik verfallen war:
Predigt und Schauspiel wurden hier seit dem 18. und 14. Jahr⸗
hundert Organe der Aussprache für ein breites Publikum, und
hierzu trat spätestens seit dem 16. Jahrhundert die Flugschrift,
die Vorläuferin des Leitartikels der Presse. Mit dem Auftauchen
dieses entschiedeneren Mittels der Publizität setzte aber auch
früh, seit 1512, die päpstliche Zensur ein; und im Jahre 1559,
unter Paul IV., erschien der erste Index der verbotenen Bücher.
Für Deutschland ist es charakteristisch, daß noch im