Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 269
die Geldsummen aufgebracht, in welche die bäuerlichen Fronden
imgewandelt worden waren, und wie sie nun die Bauern
alljährlich als Reallasten ihrer Höfe zu entrichten hatten.
Darüber hinaus sind die preußischen Domanialbauern vor
der Reformzeit im ganzen nicht gefördert worden. Sie be⸗
hielten also die Reallasten und nur erbliches Besitzrecht, wenn
es ihnen auch wenigstens in Pommern und in der Mark möglich
war, durch Zahlung eines Einkaufsgeldes das Erbrecht in Eigen
zu verwandeln: eine Vergünstigung, von der bei der Höhe dieses
Geldes — 100 bis 200 Taler — nur die größten Bauern
Gebrauch machen konnten.
Wie viel war also in dem Momente, da das äußere Un—
glück über Preußen hereingebrochen war, noch für die Liqui⸗
dation der agrarischen Verhältnisse zu tun!
Einigermaßen geholfen war nur den Domanialbauern.
Aber auch sie hatten nur zu geringerem Teile volles Eigen an
ihrem Hofe; meist saßen sie zu allerdings besserem, erblichem
Besitzrechte. Im übrigen hatten sie die alten Zinse und daneben
nun noch das Dienstgeld, in das die Fronden umgewandelt
worden waren, als Reallasten zu zahlen.
Daneben standen, den Domänenbauern an Zahl ungefähr
gleich, Bauern privater Gutsherren mit besserem, erblichem
Besitzrechte, aber mit Erbuntertänigakeit und zahlreichen Fron—
den und Lasten.
Und endlich gab es noch eine dritte, wohl weitaus zahlreichste
Klasse von Bauern mit unerblichem, s chlechtem Besitzrechte (Laß⸗
besitz im engeren Sinne), mit Erbuntertänigkeit, sowie mit Fronden
und Lasten, die häufig so stark waren, daß die Bauern im
Grunde als Arbeitsgesinde ihrer Herren erschienen; und nur
ein nicht seltener Zug patriarchalischer Herrschaft namentlich
bei geringerem Gutsumfang maskierte das im Grunde unfreie
Verhältnis.
Diese Zustände waren nun, darüber herrschte seit spätestens
1806 und 1807 kaum noch ein Zweifel, in irgendeiner Weise
zu lockern, zu bessern und womoglich aufzuheben. Und klar
war auch, daß es sich dabei nicht bloß um Ablösung der