146 Vierundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.
zurück, ubernahm 1820 die Direktion der Düsseldorfer Akademie
und begann zugleich in der Munchner Glyptothek im Auftrage
König Ludwigs zu malen. Darauf wurde er 1825 als Akademie—
direktor nach München berufen und schuf weiter im Sinne und
Auftrage des Königs. Die Fresken der Loggien in der Pinako—
thek waren schon begonnen; hierzu kamen als Munchner Haupt⸗
werk die Malereien der Ludwigskirche, vor allem das Jungste
Gericht, das 1840 vollendet wurde. In diesem Jahre zog
Cornelius dann desselben Wegs wie Schelling, der letzte noch
lebende große idealistische Philosoph; König Friedrich Wil—⸗
helm IV. hatte ihn nach Berlin berufen. Hier hat er dann
noch im alten rastlosen Eifer, seinen Idealen reinen Herzens
dienend, die Kartons zu den Wandgemälden des geplanten
Campo santo und des Doms geschaffen, die jetzt den großen
Oberlichtsaal der Nationalgalerie füllen; Kompositionen, die
so großartig gedachte Stücke wie die apokalyptischen Reiter
enthalten; zur Ausführung ist er nicht mehr gelangt.
Die Fresken der Glyptothek schildern das Leben in der
Natur, wie es sich im Gestaltenkreis des hellenischen Olympes
auswirkt; die Wandgemälde der Ludwigskirche den Kreis der
christlichen Offenbarung als etwas Ganzes; die Entwürfe für
den Berliner Campo santo „die allgemeinen und höchsten
Schicksale des Menschengeschlechts, das Walten der göttlichen
Gnade der Sünde der Menschen gegenüber, die Erlösung von
der Sünde, Verderben und Tod, den Sieg des Lebens und
der Unsterblichkeit“. Es waren Stoffe, deren Bewältigung
durch Cornelius einen Teil der Zeitgenossen mit höchster Be—
geisterung erfüllte; Vergleiche mit Michelangelo schienen an—
gebracht, wenn sie nicht gar als zu mager galten. Und sicherlich
fühlt man dieser Kunst auch heute noch das Tiefe, Einfältige
und Große nach, das Niebuhr ihr zusprach. Dennoch erweist
sie sich schon in der Konzeption nicht von der dauernden
Wirkung des gänzlich Großen. Die Beziehungen der Figuren
und Gemälde untereinander erscheinen ausgeklügelt; es war ein
unbewußt richtiges Urteil, wenn nicht eine Verurteilung, wenn
der philosophische Ehrendoktor Cornelius mit ihnen den Begriff