408 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Preußen betrifft, so hatte Manteuffel schon im Jahre 1851
bekannt, daß er den Bund nicht für die Form halte, aus
Deutschland etwas zu machen, sondern lediglich für das Mittel,
den inneren Verfall Osterreichs zu verdecken und den kleinen
Staaten Halt zu gewähren gegen die in ihnen herrschende
Demokratie.
Eben die von Manteuffel gekennzeichneten Tendenzen
hatten nun Österreich und die kleinen Staaten in der Ab—
sicht, den Bund dennoch durch allerlei Reformversuche zu
galvanisieren, zusammengeführt. In sterreich gestaltete sich
dies allgemeine Motiv seit 1859, im Verlaufe innerer Reform—⸗
bestrebungen, immer mehr dahin aus, den Primat in Deutsch⸗
land unter allen Umständen auch aus dem Grunde zu behalten,
um durch die deutsche Hegemonie die Stellung der österreichischen
Deutschen zu stützen, deren Vormachtstellung gegenüber den
übrigen Nationalitäten man zur Begründung einer österreichischen
Gesamtverfassung in individualistisch-liberalem Sinne bedurfte.
Einer solchen Verfassung aber erfreuten sich innerhalb des
Bundes schon die meisten Kleinstaaten, glaubten sie aber bereits
durch den andrängenden demokratischen Subjektivismus mit
seiner Hauptforderung des allgemeinen Wahlrechts wenn nicht
gefährdet, so doch bedroht. In diesem Motiv also, dem der
Erhaltung des alten liberalen, am Ende noch auf den Indivi⸗
dualismus des 18. Jahrhunderts zurückgehenden Staats-
gedankens!, fanden sich Österreich und die Kleinstaaten zu—
sammen.
Demgegenüber betonte Preußen im Schlußmoment der
geschilderten Verhandlungen zum ersten Male kühn und klar
wenn nicht schon das Ideal des allgemeinen Wahlrechts, so doch
das eines aus direkten Wahlen hervorgegangenen deutschen
Parlaments: ein Ideal, das es dann in einem zweiten ent⸗
scheidenden Momente des Fortschrittes, in dem Ultimatum des
Jahres 1866, geradezu durch das noch entschiedenere und
ganz grundsätzliche Ideal einer aus allgemeinem, gleichem
1S. oben S. 51 ff.