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Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Grundsatze geordnet, so daß alle Verfassungszwiste beendet zu
sein schienen.
Allein es schien nur so. In Wahrheit hatte Dänemark zu
dem dritten Punkte doch nur ein allgemeines Versprechen ge—
geben. Tatsächlich wurde dagegen der unzweifelhafte Rechtssatz
der Realunion Schleswigs und Holsteins bald dadurch angetastet,
daß, während Holstein beim Deutschen Bunde verblieb, Schles—
wig durchaus als Glied des Gesamtstaates Dänemark behandelt
wurde. Ja mehr: rasch kam es zunächst in Schleswig, schließlich
aber in beiden Herzogtümern zu einer wahrhaften dänischen
Schreckensherrschaft. Die Deutschgesinnten wurden verfolgt und
mißhandelt, der Beamtenstand dänisch gemacht, sogar das höchste
Gericht von deutschdenkenden Richtern gereinigt. Und speziell
in den schleswigschen Bezirken mit gemischter Bevölkerung tat
man alles, um die Bevölkerung dänisch zu machen: Geistliche
und Lehrer vornehmlich, die „schwarzen Gendarmen“, wirkten
zu diesem Ende zusammen.
Zur genaueren Formulierung und zum endgültigen Erlaß
der im Manifest vom 28. Januar 1852 versprochenen besonderen
Anordnungen für Schleswig dagegen nahm sich die Regierung
zwei Jahre Zeit, bis endlich, zwar einseitig vom König erlassen,
aber inhaltlich doch günstig, eine neue dänische Verfassung vom
31. Juli 1854 sie brachte. Allein gegen diese Verfassung erhob
sich nun ein Sturm der eiderdänischen Partei, und so zog der
König sie zurück und erließ unter Zustimmung des dänischen
Reichstages, aber ohne Zustimmung der Herzogtümer eine neue
Verfassung, vom 2. Oktober 1855. Und in ihr war nun auf
das Versprechen des Londoner Protokolls in Sachen Schleswigs
in keiner Weise Rücksicht genommen. Denn nach dieser Ver—
fassung erhielt das dänische Gesamtreich ein einziges Parlament
mit einer erdrückenden Mehrzahl dänischer Stimmen gegenüber
den deutschen und mit voller Kompetenz für Gesetzgebung und
Finanzen in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten Dänemarks
und der Herzogtümer. Der Augenblick zu dieser Ignorierung des
Versprechens des Londoner Protokolls war gut gewählt: die
Großmächte waren durch den Krimkrieg gebunden. Kaum aber