Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

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Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Grundsatze geordnet, so daß alle Verfassungszwiste beendet zu 
sein schienen. 
Allein es schien nur so. In Wahrheit hatte Dänemark zu 
dem dritten Punkte doch nur ein allgemeines Versprechen ge— 
geben. Tatsächlich wurde dagegen der unzweifelhafte Rechtssatz 
der Realunion Schleswigs und Holsteins bald dadurch angetastet, 
daß, während Holstein beim Deutschen Bunde verblieb, Schles— 
wig durchaus als Glied des Gesamtstaates Dänemark behandelt 
wurde. Ja mehr: rasch kam es zunächst in Schleswig, schließlich 
aber in beiden Herzogtümern zu einer wahrhaften dänischen 
Schreckensherrschaft. Die Deutschgesinnten wurden verfolgt und 
mißhandelt, der Beamtenstand dänisch gemacht, sogar das höchste 
Gericht von deutschdenkenden Richtern gereinigt. Und speziell 
in den schleswigschen Bezirken mit gemischter Bevölkerung tat 
man alles, um die Bevölkerung dänisch zu machen: Geistliche 
und Lehrer vornehmlich, die „schwarzen Gendarmen“, wirkten 
zu diesem Ende zusammen. 
Zur genaueren Formulierung und zum endgültigen Erlaß 
der im Manifest vom 28. Januar 1852 versprochenen besonderen 
Anordnungen für Schleswig dagegen nahm sich die Regierung 
zwei Jahre Zeit, bis endlich, zwar einseitig vom König erlassen, 
aber inhaltlich doch günstig, eine neue dänische Verfassung vom 
31. Juli 1854 sie brachte. Allein gegen diese Verfassung erhob 
sich nun ein Sturm der eiderdänischen Partei, und so zog der 
König sie zurück und erließ unter Zustimmung des dänischen 
Reichstages, aber ohne Zustimmung der Herzogtümer eine neue 
Verfassung, vom 2. Oktober 1855. Und in ihr war nun auf 
das Versprechen des Londoner Protokolls in Sachen Schleswigs 
in keiner Weise Rücksicht genommen. Denn nach dieser Ver— 
fassung erhielt das dänische Gesamtreich ein einziges Parlament 
mit einer erdrückenden Mehrzahl dänischer Stimmen gegenüber 
den deutschen und mit voller Kompetenz für Gesetzgebung und 
Finanzen in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten Dänemarks 
und der Herzogtümer. Der Augenblick zu dieser Ignorierung des 
Versprechens des Londoner Protokolls war gut gewählt: die 
Großmächte waren durch den Krimkrieg gebunden. Kaum aber
	        
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