Full text : Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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anlagen zusammenzuschließen, aber von denen, die außerhalb
 blieben, dienten viele große Werke, die mit ihr verbündet
 waren, zweifellos nur dazu, einen wohlüberlegten
Schein von Konkurrenz hervorzurufen. Andere gab es von
„unabhängiger“ Art, Fabrikanlagen, die dem Trust feindlich
 gesinnt und eifrig darauf bedacht waren, mit ihm zu
konkurrieren. Aus Gründen, die weiterhin in diesem Kapitel
dargelegt werden sollen, fürchtete der Stahltrust die meisten
7on diesen nicht.

Konflikt mit Carnegie

Der Brücken- und der Röhrentrust, die zum großen Teil
Morgan gehörten?), gingen mit dem Plan um, gewisse Halbfabrikate
 selbst herzustellen. Da die Carnegie-Werke durch
deren Herstellung und Vertrieb blühten, war diese Nachricht
 für Carnegie von folgenschwerer Bedeutung. Er tat
sofort Schritte, um Gleiches mit Gleichem zu vergelten.
Aber wie konnte er es erfolgreich tun? Welche Art Gegenmaßregel
 würde am schnellsten und wirksamsten sein? Carnegie
 war in Erfahrung mit Handelsmachenschaften hart
geworden; er war nicht der Magnat, der erst lernen mußte,
wie man einen Konkurrenten an seinem empfindlichsten
Punkte trifft. Es verbreitete sich die Nachricht, er beabsich-:ige,
 das Brücken- und Röhrengeschäft aufzunehmen. Das
war eine Ankündigung, über die Morgan nachsinnen und

1) Beweise für die Art, wie die im Brückentrust vereinigten Gesellschaften
verfuhren, kamen im Jahre 1910 ans Licht und riefen einen großen öffentlichen
Skandal hervor. Staatssenator Conger und andere Zeugen sagten vor dem als Kommission
 zur Untersuchung der ganzen Sache fungierenden Staatssenat von New York
aus, daß im Jahre 1901 eine Bestechungssumme von 6000 Dollar unter drei einflußreiche
 Mitglieder des Repräsentantenhauses verteilt worden sei, um die Ungültigkeitserklärung
 eines Gesetzes herbeizuführen, das für unvorteilhaft für die Interessen
des Brückentrusts angesehen wurde. J. P. Allds, der zur Zeit, als die Anklagen erhoben
 wurden, Präsident des Senates war, gehörte zu den Angeklagten. Der Senat
erklärte ihn für schuldig. Die Enthüllungen vor dieser Kommission im Februar und
März 1910 waren von solcher Art, daß man allgemein annahm, daß sie die ungeheuer
großen und beständigen Bestechungen der gesetzgebenden Körperschaften durch
Korporationen aller Art nur schwach andeuteten. Diese Annahme wurde durch
die Tatsache gerechtfertigt, daß bei beiden Häusern der gesetzgebenden Körperschaften
 eingereichte Vorschläge zu einer umfassenden Selbstuntersuchung zuerst
iberstimmt wurden.
            
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