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zegen den ausdrücklichen Bedingungen der Verpfändung
für die Hauptlinie verwandt werden sollte*).
Was geschah mit den in Holland aufgebrachten 8 Millionen
Dollar? Diese Summe, welche, wie die Entleiher den
Holländern feierlich zuschworen, ausschließlich für den Bau
der Erweiterungsstrecken verwendet werden sollte, wurde
sofort auf verschiedene Art in räuberischer Weise verteilt.
Ungefähr 3 Millionen Dollar davon wurden betrügerischerweise
der Vervollständigung der Hauptlinie zugewandt;
große Summen wurden schnell beiseite gebracht, um die
Zinsen für die Aktien der Hauptlinie zu bezahlen, und wofür
wurden die anderen Millionen verwendet? Für den Ankauf
von Eisenmaterial und die Bezahlung der Bauunternehmer
auf der Erweiterungsstrecke. Und wer verkaufte
das Eisen? Die Gesellschaft der Ersten Abteilung. Das
Verfahren war einfach; Sage usw. verkauften die Schienen
an sich selbst und verrechneten den Betrag gegen das von
den holländischen Kapitalisten vorgestreckte Geld?).
Das waren in der Tat heitere Zeiten kühnen Diebstahls;
die Räuberei war so umfassend und weitgriffig, daß sehr
natürlich die Erste Abteilung, deren Schatz ebenso rasch
geplündert wie gefüllt war, sich im Jahre 1872 für insolvent
erklärte. In weniger als einem Jahre waren 8 Millionen
Dollar „verkrümelt‘“; oder, wir wollen lieber sagen, zusammengebracht
worden, denn der größte Teil davon ging
in die Taschen weniger Leute und blieb dort. Und das war
noch nicht alles. Als die Erste Abteilung im Oktober 1872
die Arbeit einstellte, schuldete sie ihren Unternehmern
— untergeordneten Firmen, die wirklich die Bauarbeit ausführten
— ungefähr 700 000 Dollar, obgleich sie später
diese Schuld dadurch, daß sie einen Teil in Eisenlieferungen
zahlte, auf 500 000 Dollar herabsetzte. Sie stöhnte auch
unter großen schwebenden Schulden, und ihre Zinskuponszahlungen
waren, wegen Protesteinlegung, gerichtlich zurückgehalten.
1) In seiner trockenen Ausdrucksweise teilt der Gerichtshof die "Tatsachen
folgendermaßen mit: „Aber dieser Teil des Planes, die Absicht einer Verwendung
sines Teiles der besagten Erträge für die Hauptlinie, wurde nicht veröffentlicht oder
den Personen bekannt gemacht, die besagte Aktien später kauften.“ Dillon 5, 459.
2) Dillon’s Circuit Court Reports, 1879—1880, 5, 451—459.