Die Macht der Eisenbahnbesitzer
Im Gegensatz zu dem langsamen, fast kriechenden Tempo
des Fabrikbesitzers auf dem Wege zum Reichtum gelangte
der Eisenbahnbesitzer mit einem Satz in die Reihen-der
Großkapitalisten, ausgerüstet mit weitgehenden Macht-
befugnissen, Privilegien und Besitztümern, neben denen die
des Industriellen recht unansehnlich waren. Es ist hier von
den Eisenbahnbesitzern die Rede, die scharf von den Er-
bauern der Eisenbahnen zu unterscheiden sind. Die einen
erbauten freilich die Bahn, aber es geschah häufig, daß eine
andere Gruppe von Männern sie durch Intrigen, Betrüge-
reien und Bestechungen ausdrängte und selbst den Besitz
an sich riß.
Wenn man den Gang der Ereignisse durch eine Reihe von
Jahren verfolgt und zusammenfaßt, ergibt sich, daß sozu-
sagen über Nacht zahlreiche Gesellschaften geschaffen
wurden, die mit außerordentlichen und weitgehenden
Machtbefugnissen und Besitzrechten ausgestattet waren.
Diese Gesellschaften wurden durch das Gesetz ins Le-
ben gerufen. Obwohl sie anfangs Geschöpfe des Gesetzes
waren, setzten gerade die Rechte, Privilegien und Besitz-
tümer, die sie mit Hilfe des Gesetzes erlangten, sie in den
Stand, Diktatoren und Herren des Gesetzes zu werden.
Die Rechte gehörten der Gesellschaft, nicht dem einzelnen;
daher vereinigte der Mann, der die Gesellschaft leitete,
Macht und Besitz sämtlich in seinen Händen. Die Fabrik
war in der Regel ein privates Unternehmen, das einem ein-
zelnen oder mehreren Kompagnons gehörte; um diesen
Besitz in die Hände zu bekommen, mußte man den Eigen -
tümer in finanzielle Verlegenheiten und zum Notverkauf
zu bringen suchen; denn in der Regel hatte er keine
Obligationen und Aktien ausgegeben. Die Eisenbahnge-
sellschaft aber war eine Aktiengesellschaft; wer die Majori-
tät der Aktien in Händen hatte, war ihr gesetzlicher Ver-
walter. Durch geschickte Manipulationen, Einschüch-
terungen, kühne Spitzbübereien und die korrupte Be-
herrschung des Gesetzes war es für alle, welche sich auf
die Wissenschaft der Beeinflussung des Aktienmarktes und