Die Macht der Eisenbahnbesitzer
Im Gegensatz zu dem langsamen, fast kriechenden Tempo
des Fabrikbesitzers auf dem Wege zum Reichtum gelangte
der Eisenbahnbesitzer mit einem Satz in die Reihen-der
Großkapitalisten, ausgerüstet mit weitgehenden Machtbefugnissen,
Privilegien und Besitztümern, neben denen die
des Industriellen recht unansehnlich waren. Es ist hier von
den Eisenbahnbesitzern die Rede, die scharf von den Erbauern
der Eisenbahnen zu unterscheiden sind. Die einen
erbauten freilich die Bahn, aber es geschah häufig, daß eine
andere Gruppe von Männern sie durch Intrigen, Betrügereien
und Bestechungen ausdrängte und selbst den Besitz
an sich riß.
Wenn man den Gang der Ereignisse durch eine Reihe von
Jahren verfolgt und zusammenfaßt, ergibt sich, daß sozusagen
über Nacht zahlreiche Gesellschaften geschaffen
wurden, die mit außerordentlichen und weitgehenden
Machtbefugnissen und Besitzrechten ausgestattet waren.
Diese Gesellschaften wurden durch das Gesetz ins Leben
gerufen. Obwohl sie anfangs Geschöpfe des Gesetzes
waren, setzten gerade die Rechte, Privilegien und Besitztümer,
die sie mit Hilfe des Gesetzes erlangten, sie in den
Stand, Diktatoren und Herren des Gesetzes zu werden.
Die Rechte gehörten der Gesellschaft, nicht dem einzelnen;
daher vereinigte der Mann, der die Gesellschaft leitete,
Macht und Besitz sämtlich in seinen Händen. Die Fabrik
war in der Regel ein privates Unternehmen, das einem einzelnen
oder mehreren Kompagnons gehörte; um diesen
Besitz in die Hände zu bekommen, mußte man den Eigen -
tümer in finanzielle Verlegenheiten und zum Notverkauf
zu bringen suchen; denn in der Regel hatte er keine
Obligationen und Aktien ausgegeben. Die Eisenbahngesellschaft
aber war eine Aktiengesellschaft; wer die Majorität
der Aktien in Händen hatte, war ihr gesetzlicher Verwalter.
Durch geschickte Manipulationen, Einschüchterungen,
kühne Spitzbübereien und die korrupte Beherrschung
des Gesetzes war es für alle, welche sich auf
die Wissenschaft der Beeinflussung des Aktienmarktes und