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Kaufpreises bezahlt hatte, versuchte die Gesellschaft, deren
Direktor einer der bedeutendsten Bostoner Kapitalisten
war, doch elf Jahre lang den Kongreß zu einem Erlaß zu
bewegen, der ihr eine große Entschädigung zusicherte.
1814 endlich genehmigte der Kongreß eine Entschädigungs-
vorlage, nach. der die Bostoner nach mehr als zehnjährigen
Bemühungen eine Abfindung von 1077 561,73 Dollar
aus der Staatskasse bekamen. Der Gesamtbetrag, der vom
Kongreß verausgabt wurde unter dem Vorwande, die An-
sprüche der verschiedenen Kapitalisten zu befriedigen, be-
lief sich auf 1 500 000 Dollar!). Begründet wurde die Aus-
gabe vom Kongreß mit der Entscheidung des obersten
Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, daß, abgesehen von
den Mitteln, die zur Erlangung der Verträge dem Parlament
von Georgia gegenüber angewandt seien, die einmal voll-
zogene Abtretung den Charakter eines Kontrakts habe, der
durch ein späteres Parlament nicht widerrufen oder ungültig
gemacht werden könne. Dies war die erste einer langen Reihe
von Gerichtsentscheidungen, welche Verleihungen und Privi-
legien aller Art anerkannten, auch wenn sie durch Bestechung
und Betrügereien erlangt waren.
Wahrscheinlich war der Skandal, den diese Bestechung
des Parlaments von Georgia zur Folge hatte, die Ursache
der allgemeinen Gärung und der sich ergebenden Forde-
rung einer Gesetzesänderung. Im Jahre 1796 gab der
Kongreß die Absicht kund, das herrschende System des
Verkaufs von Millionen von Morgen an Gesellschaften
oder Privatpersonen aufzuheben. Das neue System solle,
nach dem Ausspruch des Kongresses, den Interessen von
Kapitalisten und armen Leuten gleichermaßen angepaßt
sein. Von jetzt an solle das Land in kleinen Parzellen auf
Kredit verkauft werden. Konnten sich Handwerker oder
Farmer ein besseres Gesetz wünschen? War jetzt nicht
auch dem Ärmsten Gelegenheit zum Erwerb von Land ge-
geben, das allmählich bezahlt werden konnte?
Aber dies Gesetz war noch vorteilhafter für die kapitali-
1) Senate Documents, Eighteenth Congress, Second Session, 1824—1825,
Bd. 2, No. 14, und Twenty-fourth Congress, 1836—1837, Bd. 2, No. 212.