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Nachträge.
mit Alkohol und Äther ausgewaschen, bei 100—105° getrocknet, gewogen und verascht.
Der Unterschied zwischen dem Gewicht des Tiegelinhaltes vor und nach dem Glühen gibt
die Menge Beinzellulose. Der Unterschied von Gesamt-Kohfaser minus (Zellulose-f-Kutin)
ergibt die Menge des oxydierbaren Anteiles der Bohfaser, das sog. Lignin.
Anmerkung 1. Wir gewinnen auf diese Weise in der Futter-und Nahrungsmittelanalyse
einen Ausdruck für zwei neue Bestandteile und gleichzeitig einen solchen für den
Gehalt an Eeinzellulose. Die Zerlegung der Bohfaser in diese drei Bestandteile ist aber
für die Beurteilung der Putter- und Nahrungsmittel um so wichtiger, als sich herausgestellt
hat, daß die Bohfaser bezw. organische Substanz überhaupt um so weniger ausgenutzt
wird, je höher der Gehalt an Lignin + Kutin ist und umgekehrt.
Anmerkung 2. Der in Kupferoxydammoniak lösliche Teil des Oxydationsrückstandes
färbt sich zwar in allen Fällen mit Zinkchloridjodlösung violett, ohne daß sich
darin mikroskopisch noch andere Bestandteile erkennen lassen. Er hat aber nicht in allen
Fällen (z. B. nicht bei Weizen und Boggen bezw. deren Kleien) die Elementarzusammensetzung
der wahren Zellulose, sondern einen höheren Kohlenstoffgchalt als letztere verlangt.
Das hat, wie F. Murdfield im hiesigen Laboratorium nachgewiesen hat, seinen Grund
darin, daß die auch in Kupferoxydammoniak lösliche Zellulose noch Methyl- bezw. Methoxyloder
Acetyl-Gruppen enthält, die in dem Lignin in größerer Menge vorhanden sind. Das
wird aber nicht hindern, den in Kupferoxydammoniak löslichen Anteil einstweilen als Eeinzellulose
zu bezeichnen und muß noch durch weitere Untersuchungen festgestellt werden,
ob außer Boggen und Weizen noch andere Putter- und Nahrungsmittel Beinzellulosen mit
Methyl- bezw. Methoxyl- oder Acetyl-Gruppen liefern.
Zusatz zu S. 268, „Pettbestimmung in Ölsamen“. Herr Prof. Dr. G. Loges-Pommritz
macht darauf aufmerksam, daß das S. 268 angegebene Verfahren zur Fettbestimmung
nicht in allen Fällen ausreicht; er schlägt folgendes Verfahren vor:
2—4 g (je nach der Pettmenge) der gröblich vorzerkleinerten oder (bei ganz kleinen
Samen) unzerkleinerten Substanz werden mit der 5—10-fachen Menge scharfen Sandes in
der Beibschale zerrieben, in eine Papier- oder Aluminiumhülse gegeben und hierin, nachdem
der zur Eeinigung der Beibschale verwendete Äther in dieselbe gebracht ist, 10 Stunden
im Soxhlet-Apparat ausgezogen. Darauf wird der getrocknete Hülseninhalt noch einmal
ganz scharf zerrieben und noch weitere 10 Stunden ausgezogen. Man muß sich aber auch
dann noch stets unter Vorlage eines neuen Kölbchens davon überzeugen, ob alles Fett ausgezogen
ist. Die Ausziehung kann erst als beendet angesehen werden, wenn die Gewichtszunahme
des zuletzt vorgelegten Kölbchens nicht mehr als 3—4 mg beträgt.
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