fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

232 
sehen; solche Lumpen haben als gewöhnliche nichtwollene, 
unter Art. 176, P. 1 lit. a, zu bringende zu gelten. Um die 
Tatsache des zufälligen und sehr unbedeutenden, 2% nicht 
übersteigenden Vorhandenseins wollener Lumpen in der Ware 
festzustellen, haben die besichtigenden Beamten die Frage 
der Verzollung der Plenarversammlung des Zollamtes vor 
zulegen, deren Entscheidung für den zollfreien Einlass mass 
gebend ist (C. 95, Nr. 21 081). 
b) wollene, auch Abschnitzel von wollenen 
Geweben, die nicht als Muster angesehen 
werden können (Art. 218), höchstens eine 
Arschin lang und ein Werschok breit, 
für das Pud 3,50 R 
Anmerkung. Wenn bei der Besichtigung 
wollener Lumpen und Abschnitzel in einem der 
Warenballen Abschnitzel oder Tuchleisten vor 
gefunden werden, die das in Punkt 1 lit. b be- 
zeichnete Mass übersteigen, so wird die ganze 
Sendung nach Art. 198 verzollt. 
Baumwollene Lumpen mit Beimischung von 
wollenen — nach Art. 176, P. 1 lit. b. — Vergl. C. 95, Nr. 21 081 
unter P. 1 lit. a dieses Art. (C. 95, Nr. 2969). 
Wollene Lumpen jeder Art sind unabhängig von 
der in P. 1 lit. b dieses Artikels festgesetzten Grösse der 
einzelnen Stücke nach Art. 176, P. 1 lit. b, zu verzollen 
und unter Art. 198 gemäss der Anmerkung zu Art. 176, 
P. 1, nur dann zu bringen, wenn sich Abschnitzel und Tuch 
kanten von mehr als eine Arschin Länge und ein Werschok 
Breite, d. h. Teile neuer, nicht in Gebrauch gewesener wollener 
Stoffe vorfinden (C. 98, Nr. 3071). 
Eisendraht als Bandage der Lumpenballen 
— zollfrei, als Verband der Ware (C. 86, Nr. 24 130, P. 9). 
2. Papiermasse, auf mechanischem Wege her 
gestellt (Holzmasse): 
a) trockene, mit einem Wassergehalt von 
■weniger als 50 v. H., für das Pud . : 0,35 R 
a ) Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Für 
das Pud 0,H'5 R 
Holzstaub, wie nicht chemisch zubereitete Papier 
masse — nach Art. 176, P. 2 lit. a (C. 90, Nr. 9436). 
b) feuchte, mit einem Wassergehalt von 
50 v. H. und darüber, für das Pud . 0,18 R 
b ) Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1905: Für 
das Pud 0,1# H 
3. Papierschnitzel und Makulatur, für das Pud 0,35 R
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.