Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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die durch den Mund ihrer einflussreichen und mächtigen Mit- 
glieder die Anerkennung dieses Rechtes und des darauf ge- 
gründeten Anspruchs der arbeitenden Klassen auf Iverhältnis- 
mässigen Anteil an dem Ertrage der sozialen Industrie hart- 
näckig verweigert, erklärt dadurch der beeinträchtigten, ihres 
Urrechts beraubten Klasse den Krieg und kann sich und die 
auf ihr beruhenden Besitzes- und Genussesvorteile der be- 
günstigten und begüterten Klasse nur so lange behaupten, als 
das Recht des Stärkeren entweder wirklich oder vermutlich auf 
der Seite der Besitzenden ist ...,. Die Gesellschaft wird ihre 
Verpflichtung gegen ihre einzelnen Mitglieder erfüllt haben, 
wenn sie denselben unter allen Umständen für die Ge- 
legenheit zu einer ihren Kräften und F ähigkeiten angemessenen 
Arbeit und mittelst dieser Arbeit für ihren Bedarf an den 
nötigen Mitteln des Daseins eine volle Bürgschaft leistet 1).“ 
Aus diesen Stellen geht wol deutlich hervor, dass man es hier 
mit einem Nachklange des Fourierismus in Deutschland zu 
thun hat. 
Die menschenfreundlichen Gedanken Gall’s und Stromeyer’s 
wurden übrigens bald vergessen. Die sozialistischen Ideen 
fanden eben damals noch wenig Widerhall und erst das Re- 
volutionsjahr rief ein erhöhtes Interesse für die Lage der ar- 
beitenden Klassen hervor. Am 1ı8. Juni 1848 kamen in Berlin 
die Abgeordneten deutscher Handwerker- und Arbeitervereine 
zusammen und beschlossen eine Adresse an die Frankfurter 
Nationalversammlung, in der ausgesprochen war: es habe sich 
dem Bewusstsein des Kernes der Nation, des Arbeiter- und 
Handwerkerstandes , als unabweisliches Recht die Forderung 
aufgedrängt: dass der Staat Jedem, der arbeiten wolle, an- 
gemessene Arbeit und menschlichen Bedürfnissen ent- 
sprechenden Lohn verbürgen, dass er unentgeltlichen Unter- 
richt und, wo es nötig sei, die Erziehung der Jugend und 
ebenso die Versorgung der Invaliden der Arbeit übernehmen 
müsse *), Ebenso langte aus Reichenbach in der Pfalz eine 
1) Franz Stromeyer, Organisation der Arbeit, Belle-Vue 1844, 
p. 2-—3 und 95. 
2) Siehe Georg Adler, Die Geschichte der ersten sozialpolitischen 
Arbeiterbewegung in Deutschland, Breslau 1875, p. 166. Vgl. ebendaselbst 
(p- 175) "die Bemerkung der „Verbrüderung“, die das offizielle Organ des 
 entralcomites des deutschen Arbeiterbundes war: Das Recht auf Arbeit be- 
deutet eigentlich nur die Forderung des Rechts zu leben, und diese letzte 
Forderung ist demnach in dem Rechte anf Arbeit nur in der bescheidensten
	        
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