Object : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Schuldforderung  sind  —  mit  gleichen  Rechten  teil.  Die  Obligationen
sind  an  die  Order  eines  Bankhauses  gestellt  und  durch  Indossament
übertragen.  Die  Rückzahlung  erfolgt  bei  vielen  Gesellschaften  mit
einem  im  voraus  festgesetzten  Aufgeld  (Agio).
Eine  allgemeine  Beurteilung  ist  bei  dieser  Art  von  Wertpapieren  äußerst
schwierig.  Maßgebend  ist  in  erster  Linie  die  Lage  der  Gesellschaft  und  die
Art  der  bestellten  Sicherheit  (hypothekarische  Eintragung  usw.).  Eine  Anzahl ­
  Gesellschaften,  bei  denen  eine  derartige  Sicherstellung  nicht  erfolgt
ist,  haben  sich  verpflichtet,  im  Falle  einer  anderweitigen  Belastung  des
Grundbesitzes  den  Obligationen  die  gleiche  Sicherheit  zu  gewähren  (sog.
negative  Hypothekenklausel).  Die  Obligationäre  rangieren  vor  den  Aktionären. ­
  Beträgt  die  Obligationenschuld  ein  Vielfaches  des  Aktienkapitals,
so  wird  dieses  Vorrecht  bedeutungslos.  Eine  kollektive  Sicherung,  wie  sie
bei  den  Pfandbriefen  besteht,  fehlt  den  Industrie-Obligationen.  Ihr  Besitzer ­
  ist  auf  Gedeih  oder  Verderb  mit  einem  einzigen  Unternehmen
verbunden.
Bei  Stabilisierung  der  Mark  wurden  die  Obligationen  mit  15  %  ausgewertet; ­
  die  Altbesitzer  erhielten  darüber  hinaus  10  %  in  Genußrechten.
  Die  Genußscheininhaber  bekommen  als  Verzinsung  (seit  1934)
den  gleichen  Hundertsatz  wie  die  Aktionäre;  was,  gemessen  an  der  Aktionärdividende,
  über  3^/2  v.  H.  hinaus  zur  Verfügung  steht,  dient  zur  Tilgung
der  Genußrechte.'
Betr.  Gewinn-  und  Wandelschuldverschreibungen  (convertible  bonds)
s.  S.  431  s.
Anhang:  SachweHanleihen.
®ine  Sonderstellung  in  den  Kurszetteln  der  deutschen  Börsen  nahmen
die  Sachwertanleihen  ein.  Sie  stammten  aus  der  Inflationszeit  und  erfreuten ­
  sich  damals  großer  Beliebtheit,  da  man  glaubte,  in  ihnen  eine  wertbeständige ­
  Anlage  mit  fester  Verzinsung  gefunden  zu  haben.  Die  ersten
Sachwertanleihen  waren  Roggenanleihen.  Deutsche  Länder  mit  großem
^teinkohlenbesitz  nahmen  Kohlenanleihen  auf.  Weiter  wurden  ausgegeben
Anleihen,  die  auf  eine  bestimmte  Menge  Kali,  Holz,  Zucker  usw.  lauteten.
Die  Berechnung  der  Zinsen  erfolgt  bei  den  meisten  dieser  Anleihen  nicht
unter  Zugrundelegung  des  Preises  der  betr.  Ware  an  einem  Stichtage,
sondern  nach  Durchschnittssätzen  für  bestimmte  längere  Perioden.  Bei
            
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