Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

120  RUSSLAND.  —  Militär  ¡Landmacht).
10%  %  Verlust,  dann  zu  immer  höherem  Curse  eingelöst  werden,  so
dass  mit  dem  1.  Jan.  18G4  der  Paristand  erreicht  sei.  Ein  Anfang
wurde  allerdings  gemacht  ;  schliesslich  aber,  gerade  da  man  das  Ziel  beinahe ­
  erreicht  zu  haben  schien,  wofür  man  enorme  Summen  verwendet
hatte,  überzeugte  man  sich,  dass  die  verfügbaren  Mittel  nicht  ausreichten. ­
  Eine  Verfügung  vom  Nov.  1863  stellte  die  Einlösung  der  Papiere ­
  wieder  ein,  —  es  kehrte  der  Zwangscurs  zurück.
Itlilitärweseii.
Landmacht.  Bildung  des  Heeres.  Der  Adel,  die  grossen  Kaufleute ­
  und  einige  andere  Stände  sind  von  der  Militärpflichtigkeit  ausgenommen. ­
  Stellvertretung  findet  statt,  ist  jedoch  selten;  ausserdem
Loskauf  um  1000  R.  Pap.  Die  Aushebungen  werden  durch  kaiserl.
Ukas  in  der  Weise  angeordnet,  dass  so  und  so  viele  Köpfe  auf  jedes
1000  Einwohner  (wobei  man  nur  die  männlichen  Einwohner,  diese
aber  vom  frühesten  Kindes  -  bis  zum  höchsten  Greisenalter  rechnet)  genommen ­
  werden.  Das  Reich  ist  behufs  Recrutirung  in  zwei  grosse  Hälften, ­
  die  östliche  und  die  westliche,  abgetheilt,  in  denen  die  Aushebungen ­
  wechseln.  Als  Peter  I.  die  erste  derartige  Aushebung  anordnete
setzte  er  dieselbe  zu  1  Recrut  auf  1000  Einwohner  fest.  Noch  in  dem
ersten  Viertel  des  jetzigen  Jahrhunderts  waren  2  M.  auf  1000  die  gewöhnliche ­
  Zahl.  Später  hat  man  das  V  erliältniss  enorm  gesteigert;  während ­
  des  Krimkrieges  in  rasch  wiederholten  Verfügungen  bis  zu  10
einmal  bis  zu  12,  hinsichtlich  der  Reichsmiliz  bis  zu  13  vom  1000
Besonders  stark  wurden  längst  die  Juden  in  Anspruch  genommen*
kaum  minder  stark  die  Polen,  deren  Land  man  an  Waffenfähigen  zu
erschöpfen  suchte.  Im  ganzen  Reiche  herrscht  Schrecken,  wenn  die  Recrutirung ­
  beginnt,  die  vielfach  nichts  Anderes,  als  ein  unerwartetes
nächtliches  Ueberfallen  aller  jungen  Männer  ist  (die  Branka).  Mit  der
Recrutirung  hat  man  eine  Geldabgabe  verbunden  von  ungefähr  33  Rub.
Pap.  für  jeden  Ausgehobenen.  Die  Dienstzeit,  früher  bei  der  Garde
auf  22,  bei  den  übrigen  Truppen  auf  25  Jahre  bestimmt,  wurde  1850
auf  15  Jahre  herabgesetzt,  und  zwar  ohne  Vorbehalt  einer  Reservepfiichtigkeit.
  Doch  kommt  jene  Abkürzung  den  von  früher  Eingereihten  nur
so  weit  zu  gl  t,  dass  sie  nicht  über  20  Jahre  zu  dienen  brauchen.  Die
Verpflegung  der  Truppen  ist  jammervoll  schlecht,  besonders  wegen
zahlloser  Betrügereien.  Das  Avancement  der  Gemeinen  ist  zwar  nicht
dem  Namen  wol  aber  der  That  nach  ausgeschlossen.  Die  Kosaken  dürfen ­
  einen  Theil  ihrer  Ofticiere  wählen.  —  Die  frühere  Leibeigenschaft
hatte  ein  besonderes  Verhältniss  zur  Folge.  Da  der  Hörige  bei  seinem
Eintritte  in  die  Armee  aus  seinem  Communalverbande  herausgerissen
ward,  so  war  er  damit  von  jeher,  wie  man  es  nannte,  »frei.«  Aus  dieser ­
  sog.  Freiheit  erwächst  ihm  aber  nur  Unheil,  wenn  er  (bei  der  enormen ­
  Sterblichkeit  im  russ.  Heere)  etwa  die  Zeit  des  Militärdienstes  überlebt ­
  ;  weil  er  dann,  eben  ausgeschlossen  von  den  Nutzungen  seiner  frühem ­
  Gemeinde,  alt,  entkräftet  und  der  Arbeit  entwöhnt,  es  desto  schwerer ­
  finden  muss,  sich  selbst  zu  ernähren.  —  Bei  den  Finen  und  den
Grusiern  finden,  nach  deren  Privilegien,  blos  Werbungen  (ausserdem
            
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