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FJÍANK.KEICH. — Finanzen (Staatsschuld;.
1S53
1K54
1855
185Ü
1857
1858
1859
18()0
1891
1802
1803
das Capital
5,577’.504,587
5,009’055,012
0,ü82’877,852
7,558’040,822
8,031’992,400
8,422’090,777
8,593’288,155
9,334’012,006
y,718’270,913
9,924’874,218
12,080’235,I83
die Zinslast
219’929,486 Fr,
222’086,242 -
230’442,772 -
284*008,525 -
299*099,242 -
310*880,953 -
315*993,040 -
338*350,589 -
349*887,100 -
350*044,370 -
375,707,481 -
Allerdings sind unter dem neuen Kaiserreiche bis dahin nur vier
Anlehen, und zwar im Gesammtbetrage von 2000 (genauer 2058) Mill,
ausgeschrieben worden (eine fünfte von 300 resp. 315 Mill, kam 1864
dazu). Indess beweisen die vorstehenden Ziffern, dass, abgesehen von
der schwebenden, selbst die consolidirte Schuld in aller Stille durch neue
Inscriptionen um mehr als das Dreifache obiger Summe vergrössert
wurde. Es ergibt sich blos für zehn Jahre eine Vermehrung der Zinslast
um 156 , und der Capitalschuld um 6503 Mill. Nach der durch Gesetz
von 1862 beschlossenen »Rentenconversion« erhielten die Besitzer 4 Vgprocentiger
Schuldscheine eine Umschreibung in 3proc. in der Weise dass
wenn sie 5 Fr. 40 Cent, auf 100 Fr. Capital nachbezahlten, ihnen der
ganze bisherige Zinsbezug in 3procentiger Rente gesichert ward. Auf
diese Weise erhielt die Staatscasse ein Capital von 160 431,280 oder
nach Abzug der Kosten von 157*631,289 Fr., ohne Vergrößerung der
Zinslast; aber um welchen Preis? Um den einer Vergrösserung des Cabeiläufig
um das Achtfache ! *) Das Amortissement,
im J. 1848 suspendirt, ward 1859 zum Theil wieder hergestellt, dann
aber schon im J. 1860 neuerdings aufgehoben. — Von ihrer Gründung
an (28. Apr. 1816) bis Ende 1860 hatte die Amortisationscasse vom
Staatsschätze die ungeheuere Summe von 2,008*642,751 Fr. bezogen
Das Ergebniss ist gleichwol nicht die Tilgung, sondern jene colossale
Vergrösserung der Schuld!
b. Schwebende Schuld. Ausser der consolidirten, besteht noch
1 von 19*207,281 Fres., der
alisiren. Ausserdem besteht
2*335,652 Fres. 4procent. Rente, und
zusammen 191*250,010 Fres., was ein
58*.391,300
855,000
11 '
258*580,500
344*700,000
diese Schuld wird also stett 4,170*428,111 Fres, in ¿ukunft 0,202*739332 FrcT'
betragen Demnach verhert der Staat, wenn die Conversion einen vollen Erfolg