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Hall, E« sclieiiit, dass man sicli zuerst darauf beschränkte, den
Feingehalt zu bestätigen; denn die ältesten auf uns gekom
menen Glänzen sind in einer AVeise geprägt, dass gegen die
A^erkürziing des Gewichts durchaus keine Sicherheit geboten
war. Es waren Blechstücke, die auf einer Seite den Stempel
trugen, rings um denselben aber so viel freien Baum Hessen,
dass sie recht gut, ohne den Stempel im Geringsten zu be
rühren, auf die Hälfte, ja auf den vierten Theil ihres Ge
wichtes durch Beschneiden und Abschaben reducirt werden
konnten. Diese Stempel unterscheiden sich nicht wesentlich
von den Stempeln der heutigen Ihinzirungsämter und sie werden,
wenn sie vielleicht auch anfangs von der Staatsgewalt in der
Absicht aufgeprägt wurden, den Werth sicherzustellen,
schliesslich im Verkehre doch nur als Beglaubigungszeichen
des Feingehalts angesehen worden sein. Später erst sorgte
man dafür, durch zweckentsprechende Abstempelung auf beiden
Seiten und über die ganze Fläche auch das Gewicht sicher
zustellen, und von diesem Alómente erst dürfte die AVage aus
dem Geld verkehre der Culturnationen verschwunden sein. Ein
festes Verhilltniss der einzelnen Alünzen zu einander, überhaupt
ein bestimmter Alünzfuss, wurde aber trotzdem ursprünglich
wohl bei keiner Nation festgesetzt. Der Staat beschränkte sich
darauf, durch seine Autorität zu beglaubigen, dass ein ge
stempeltes Aleta 11 stück eine bestimmte Zahl Gewichtseinheiten
und einen bestimmten Feingehalt besässe ; er prägte auch wohl,
um den verschiedenartigen Verkehrsbedürfnissen zu genügen,
Geldstücke von kostbarem und minder kostbarem Aletalle, über-
liess es aber gänzlich dem freien Ermessen jedes Einzelnen,
zu berechnen, wie viel von den Alünzen des einen Stoffes für
die des anderen in Handel zu geben seien. Hier zeigte sich
jedoch wieder der Uebelstani, dass die Umrechnung der Alünzen
aus unedlem Aletalle gegen ihr Aequivalent in Gold- oder Silber
stücken grossen Schwankungen und Irrungen unterworfen war.
Trotz dieses Gebrechens bestehen derartige Geldsysteme auch
h(*ute noch an manchen Orten, allerdings nicht absichtlich durch
ii’gend eine Gesetzgebung herbeigeführt und sanctionirt, wohl
aber dadurch entstanden, dass im Verkehre verschiedene Geld
sorten verschiedener fremder Völker herrschend geworden sind
und zwischen den einzelnen Stücken ein übersichtliches AVertli-