Full text: Währung und Handel

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tracte vollständig und ihren Buchstaben nach zu erfüllen. 
JJenii es wurde nicht blos auf Silber, sondern auf Silber, wel 
ches zu Münzen des betreffenden Landes geprägt ist, welche 
Münzen überdies noch das Währungsgeld des betreffenden 
Landes sein müssen, contrahirt. Nun soll es aber hinkünftig 
solche Münzen nicht mehr geben, in ihnen kann also unmöglich 
gezahlt werden und die Staatsgewalt steht daher vor dei* 
Alternative, entweder den Stoff, auf welchem contrahirt wurde, 
durch einen andern vertreten zu lassen, oder aber die Bedin 
gung preiszugeben, dass in Landesgeld gezahlt werde, und 
sich blos daran zu halten, dass der Stoff, aus welchem nach 
dem Contracte das Währungsgeld hätte geprägt sein sollen, 
geliefert werde. Die österreichische Gresetzgebung könnte also 
die Schuldner und (xliinbiger verpflichten, statt des bedunge 
nen Silberijuantums das Werth ä< pii val ent in Gold zu nehmen, 
welches nunmehr das ^letall sein wird, aus welchem öster- 
reichis(dies ährungsgeld geprägt wird, oder aber sie müsste 
darauf beharren, dass für je 45 bedungene Gulden 1 Pf. Fein 
silber geliefert werde. Ob dieses Feinsilber dann überhaujd 
nur in Barrenform geliefert zu werden brauchte , oder ob die 
Staatsgewalt fernerhin Stücke, die den 45. Theil eines Münz 
pfundes haben, mit ihrem Stempel versehen wollte, bliebe im 
Wesen ganz gleichgiltig, wenn diese gestempelten Stücke nicht 
mehr das allgemeine Zahlmittel sind, und um verwerthet zu 
werden, doch nachträglich wieder in den Schmelzofen wandern 
müssten. 
Vor diese Alternative gestellt, haben sich in ähnlichen 
Fällen bisher noch die Gesetzgebungen aller Staaten dafür 
entschieden, die Leistung im Währungsgelde ihres l^andes als 
das Entscheidende, das Münzmetall dagegen als das- Unter 
geordnete , Zufällige und daher bei einem Währungswechsel 
durch ein anderes Metall Vertretbare zu betrachten, u. z. mit 
gutem runde. Denn in der That ist die Bedingung, dass 
in (xeld gezahlt wird, der Grundgedanke jedes Geldvei*trages. 
Es wurde zwar die Leistung in der Materie stipulirt, die den 
Werthmesser bildet, aber lediglich aus dem Grunde, weil sie 
ihn eben bildet. Niemand wird bezweifeln, dass bei allen Geld- 
contracten — es sei denn, dass es sich aus ganz speciellen 
Gründen um eine genau bestimmte, dann aber auch ganz
	        
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