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tracte vollständig und ihren Buchstaben nach zu erfüllen.
JJenii es wurde nicht blos auf Silber, sondern auf Silber, wel
ches zu Münzen des betreffenden Landes geprägt ist, welche
Münzen überdies noch das Währungsgeld des betreffenden
Landes sein müssen, contrahirt. Nun soll es aber hinkünftig
solche Münzen nicht mehr geben, in ihnen kann also unmöglich
gezahlt werden und die Staatsgewalt steht daher vor dei*
Alternative, entweder den Stoff, auf welchem contrahirt wurde,
durch einen andern vertreten zu lassen, oder aber die Bedin
gung preiszugeben, dass in Landesgeld gezahlt werde, und
sich blos daran zu halten, dass der Stoff, aus welchem nach
dem Contracte das Währungsgeld hätte geprägt sein sollen,
geliefert werde. Die österreichische Gresetzgebung könnte also
die Schuldner und (xliinbiger verpflichten, statt des bedunge
nen Silberijuantums das Werth ä< pii val ent in Gold zu nehmen,
welches nunmehr das ^letall sein wird, aus welchem öster-
reichis(dies ährungsgeld geprägt wird, oder aber sie müsste
darauf beharren, dass für je 45 bedungene Gulden 1 Pf. Fein
silber geliefert werde. Ob dieses Feinsilber dann überhaujd
nur in Barrenform geliefert zu werden brauchte , oder ob die
Staatsgewalt fernerhin Stücke, die den 45. Theil eines Münz
pfundes haben, mit ihrem Stempel versehen wollte, bliebe im
Wesen ganz gleichgiltig, wenn diese gestempelten Stücke nicht
mehr das allgemeine Zahlmittel sind, und um verwerthet zu
werden, doch nachträglich wieder in den Schmelzofen wandern
müssten.
Vor diese Alternative gestellt, haben sich in ähnlichen
Fällen bisher noch die Gesetzgebungen aller Staaten dafür
entschieden, die Leistung im Währungsgelde ihres l^andes als
das Entscheidende, das Münzmetall dagegen als das- Unter
geordnete , Zufällige und daher bei einem Währungswechsel
durch ein anderes Metall Vertretbare zu betrachten, u. z. mit
gutem runde. Denn in der That ist die Bedingung, dass
in (xeld gezahlt wird, der Grundgedanke jedes Geldvei*trages.
Es wurde zwar die Leistung in der Materie stipulirt, die den
Werthmesser bildet, aber lediglich aus dem Grunde, weil sie
ihn eben bildet. Niemand wird bezweifeln, dass bei allen Geld-
contracten — es sei denn, dass es sich aus ganz speciellen
Gründen um eine genau bestimmte, dann aber auch ganz