Die Struktur der Kartelle.
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Die Geschäfte werden nun in der Weise abgewickelt, daß die
Zentralverkaufsstelle namens der einzelnen Werke verkauft.
Diese haben die Verkäufe der Kundschaft zu bestätigen und sich
mit ihr über Ausführung und Liquidierung der Aufträge zu ver
ständigen. Die Zahlungen gehen direkt an die Fabriken, die
sich streng an die Abschlüsse der Verkaufsstelle zu halten und
keine Bonifikationen usw. zu gewähren haben. Das Delkredere
aus den gemachten Verkäufen sowie die Verbandskosten werden
pro rata der Einschätzung auf die Fabriken verteilt. Hand
verkäufe bis zu 10 Faß direkt an den Konsum sind gestattet, der
Preis wird von der Verkaufsstelle festgesetzt. Jede Fabrik hat
dieser täglich die gemachten Verladungen anzugeben. Die Ver
teilung geschieht so, daß jeder Fabrik bei Abschluß des Vertrages
resp. bei ihrem Eintritt ein bestimmtes Kontingent zugewiesen
wird, aus der Summe der Kontingente werden dann die Ver
hältniszahlen ausgerechnet, nach denen der Absatz auf die
einzelnen Werke zu verteilen ist. Bei Betriebsstörungen oder
Ausfall von Lieferungen aus anderen Gründen wird das aufge
gebene Quantum angerechnet, es besteht kein Recht auf Ent
schädigung.
Ergeben sich Differenzen in den Preisen oder in dem Verhältnis
des Absatzes zum Kontingent, so werden diese ausgeglichen. Am
Schlüsse des Jahres wird der Durchschnittspreis der einzelnen
Fabriken und daraus der Gesamtdurchschnittspreis berechnet.
Die Fabriken, bei denen der erstere den letzteren übersteigt,
haben die Differenz für die, bei denen es umgekehrt ist, an die
Verbandskasse zu zahlen. Die Fabriken mit Mehrlieferung haben
an die mit Minderlieferung die Differenz zwischen Gesamtdurch
schnittspreis und Herstellungskosten pro Faß zu viel versandten
Zements zu entrichten. Die Zahlung geschieht durch Vermittlung
der Verkaufsstelle. Die Fabriken sind mindestens auf der
Leistungsfähigkeit bei der Gründung des Verbandes zu erhalten.
Bald nach dem schlesischen Verbände wurde ebenfalls im
Jahre 1893 der Verband süddeutscher Portland-Zementfabi’iken
geschaffen. Er umfaßte folgendes Gebiet: Bayern, Württemberg,