Das Clearinghouse.
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nur halbjährlich abgerechnet, während monatlich eine vorläufige
Schätzung der Frachtantlieile und Ausgleichung mit
Massgabe stattfindet, dass die, hei der definitiven Ahlechnung
gegen die monatlichen Scliätzungen sich ergebenden
l^lus- und Minusheträge, für die Zwischenzeit mit 4'Vo zu
^urzinsen sind. Die Monatsrapporte der Stationen gelangen
für den Personenverkehr bis zum 6., für den Güter- und Viehverkehr
bis zum 8. des auf den Abrechmingsmonat folgenden
Monats, an das Clearinghouse, und dies stellt die Abrechnung
bis zum 8. des nächsten also des zweiten auf den Abrechüungsmonat
folgenden Monats fertig.
Im Güterverkehr wird gewöhnlich nach der Meilenzahl,
hinter Vorabzug der ein für alle Mal festgesetzten terminals,
êetheilt ; in dem seltenen Falle der Abrechnung nach
festen Antheilen erfolgt dieselbe meist ausserhalb des Clearinghouse.
Die zu Grunde gelegten Meilenlängen sind in der
flegel die wirklichen, zu welchem Behuf sich das Clearingbouse
im Besitz specieller Meilenzeiger befindet. Für ge-^visse
besonders kostspielige Strecken, oder wo eine Bahn
besondere Auslagen hat, ist eine grössere als die wirkliche
i^ahl Meilen — Tarifmeilen — oder auch ein Geldpräci-Puum
ein für allemal in den regulations festgesetzt. Soll
üoch abgesehen hiervon, eine andere als die wirkliche
Meilenzahl gerechnet werden, so bedarf es einer speciellen
Vereinbarung der betheiligten Bahnen, welche dem Clearinghouse
mitzutheilen ist. Es geschieht dies zuweilen, um bei
Aufrechthaltung der sehr beliebten Theilung nach der Meilen-^ahl,
doch einer Bahn, welche etwa gleichzeitig an einer conourrirenden
Boute betheiligt ist, einen Vorantheil zu gewähi’en
und sie so abzufinden. Da bei der Dichtigkeit des
Verkehrsstrassennetzes meist noch dritte Conçurrenzwege vorhanden
sind, deren Bekämpfung ein gemeinsames Interesse
^st, und auch sonst die Berührungspunkte zwischen den einzelnen
Bahnen, Gelegenheit zu Repressalien bieten, wird zwar
üicht häufig so verfahren; aber es kommt doch vor, und die
Abrechnung
für den
Güterverkehr.
Abweichungen
von der
wirklichen
Entfernung.