Mißbrauch der Statistik.
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Klaffensteuer in Preußen bis vor Kurzem den Charakter
einer Kopfsteuer beibehalten. Denn es wurden auf dieser
Stufe, sobald in einer und derselben Haushaltung mehr als
eine Person im Alter von 16 —60 Jahren sich befand, zwei
Personen, z. B. Mann und Frau, oder Vater und Sohn,
auch wenn eine derselben durchaus kein selbstständiges Ein-
kommen hatte, mit dem niedrigsten Steuersatz veranlagt.
Weiler gehören zu den in die unterste Steuerstufe eingeschätzten
Einzelsteuerndeu alle gewöhnlich gelohnten Dienstboten, das
männliche und weibliche Gesinde, sowie alle unselbst
ständigen Personen über 16 Jahren, welche theils um zu
erwerben, theils um zu lernen sich außerhalb des elterlichen
Hauses aufhalten.
Wie groß die Zahl der in der untersten Steuerstufe ein*
geschätzten Cinzelnsteueruden ist, ersehen wir deutlich aus den
preußischen Steuerlisten vom Jahr 1872.*) Bei einer
tlassensteuerpflichtigen Bevölkerung von 21,405,916 Seelen
waren zur Klassensteuer veranlagt 7,810,119 Personen.
Davon kommen auf die unterste Stufe 5,055,067 Personen.
Zu diesen gehören an Einzelstcuernden:
1. Familien mit zwei steuerpflichtigen Personen 1,592,150
2. gewöhnlich gelohntes Gesinde 1,198,193
3. unselbstständige Personen 127,094
mithin Einzelsteuernde 2,917,437
Mithin sinkt die Zahl der auf der lmtersten Stufe
eingeschätzten Familien von 5,055,067 auf 2,137,630 herab.
Vaffalle hat also durch die Annahme, daß lauter Familien
auf der untersten Stufe veranlagt seien, die Zahl der zur
ärmsten Bolksklasse gehörigen Familien mehr als verdoppelt.
Wir wollen ganz außer Betracht kaffen, daß eine Ein-
*) Concordia 1873, 35.