Contents: Das Ich und der Staat

Ñ V. Überstaatliche Bindungen des Jchs 
fremdheit zwischen Kolonie-Franzosen und Alteingesessenen im Ber- 
lin Wilhelms I. noch empfunden wurde. 
Das deutsche Ich, das sich bewußt ist, aus zwei Jahrtausenden 
einer geschichtlich feststellbaren deutschen Entwicklung herausgewach- 
sen zu sein, kann es aber selbstverständlich nicht zugeben, daß unser 
gesamter geistiger Besitz „von Juden verwaltet“ werde. i 
Das deutsche Ich, das den Zusammenhang mit seiner ganzen 
Vergangenheit noch lebendig fühlt, kann es nicht zugeben, daß der 
für uns wertvolle deutsche Kulturbesitz erst vom Weltbürger Goethe, 
allenfalls von Lessings Nathan an gerechnet werde. 
Das deutsche Ich, das das Recht auf unser Volkstum auch unter 
der Fremdherrschaft des Versailler Diktats und des Dawes-Planes 
verficht, kann es nicht zugeben, daß die deutsche Politik eingestellt 
werde auf die internationalen Beziehungen und Bedürfnisse, die 
dem Judentum aus seiner eigenen Vergangenheit heraus natürlich 
sind, natürlich sein müssen. 
Das deutsche Ich muß fordern, daß in allen Stücken, die die 
Erhaltung und Geltendmachung deutschen Volkstums und seiner 
Rechte betreffen, der deutsche Standpunkt maßgebend sei und nicht 
der Standpunkt des jüdischen Ichs jener dritten Schicht, die zwar 
noch nicht Verwalter des deutschen Kulturbesitzes ist, es aber 
zweifellos werden möchte. Diese Forderung kann nur ausgetragen 
werden in einem geistigen Ringkampf, der die Lösung der Juden- 
frage, so oder so, bringen muß. Diesen notwendigen Kampf mit 
geistigen Mitteln als etwas hinzustellen, was nicht sein dürfte, was 
denen, die ihn wollen, zur Schande gereichte, ist nichts weiter als 
der beliebteste, weil billigste Trick, der von der Gegenseite in diesem 
Kampf angewandt wird. 
Wir Juden brauchen Zeit! — sagt Lissauer. Nun wohl, solange 
die jüdische Überempfindlichkeit glaubt, jedes deutsche Ich, das von 
der Notwendigkeit dieses Kampfes durchdrungen ist, des Antisemitis- 
mus anklagen zu müssen, ist die Zeit noch nicht erfüllet, ist das 
Noch-Vorhandensein einer Judenfrage erwiesen. Hier ist das un- 
trügliche Kriterium, das anzeigt, wie weit die Lösung der Frage 
fortgeschritten ist, oder wie weit sie sich von ihrem Ziele wieder 
entfernt hat. 
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