Full text : Die Social-Demokratie

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I  Einleitung.

der  socialistischen  Bestrebungen  noch  vorherrschend  ist.  Sämmtliche ­
  Verkaufsläden  des  nach  den  Principien  von  Schultze-Delitzsch
  organisirten  Stuttgarter  Consumvereins  haben  den
Vertrieb  der  „Süddeutschen  Volks-Zeitung"  übernommen  und
setzen  ihn  bis  auf  den  heutigen  Tag  fort,  nachdem  Jedem,
der  nur  lesen  kann,  völlig  klar  gelvorden  sein  muß,  daß  das
Aushängeschild  „Organ  für  das  arbeitende  Volk"  den  in
diesen!  Organ  gepredigten  Socialismus  nur  maskiren  soll.
Gewiß  eine  alles  Maß  überschreitende  Toleranz  des  Stuttgarter ­
  Consumvereins,  wenn  man  erwägt,  in  welch  principiellem ­
  Gegensatz  Schultze-Delitzsch  zu  Lassalle  steht.  Eine
gleiche  Verleugnung  des  Princips  wird  die  social-demokratische
Partei  sich  niemals  zu  Schulden  kommen  lassen.
Auf  die  Vermehrung  der  Lokalzeitungen  legt  die  Social-Deniokratie
  großen  Werth.*)  Sie  geht  jedoch  hierbei  mit
*)  Nach  dem  Organisations-Entwurf  der  „deutschen  Arbeiterpartei," ­
  welche  durch  Bereinigung  der  seitherigen  socialistischen
Fractionen  „deö  Allg.  deutsch.  Arb  -BcreinS"  und  der  „socialdemokratischen ­
  Arbeiterpartei"  auf  dem  auf  23  —25  Mai  d.  I.
ausgeschriebenen  Kongreß  der  Social-Demokraten  Deutschlands
gebildet  werden  soll,  ist  die  Gründung  von  Lokalblättern  für  die
Zukunft  von  der  Zustimmung  der  obersten  Parteileitung  abhängig
gemacht.  #.  18  sagt  hierüber:  „Zur  Begründung  von  lokalen
Parteiblättern  ist  die  Zustimmung  des  Vorstandes,  der  Kontrolkommission
  und  des  Ausschusses,  welchem  über  die  bezüglichen
örtlichen  Verhältnisse  rechtzeitig  und  ausführlich  berichtet  werden
muß,  erforderlich.  Nur  solche  Blätter,  welche  mit  Zustimmung
genannter  Parteibehörden  in  S  Leben  treten,  sind  als  Parteiorgane
zu  betrachten,  und  können  die  moralische  und  materielle  Unterstützung
  der  Partei  beanspruchen.  Die  lokalen  Partei-Blätter
haben  sich  in  principiellen  Fragen  an  das  Parteiprogramm  zu
halten,  und  sind  gleich  den  beiden  in  §.  14  genannten  Organen
in  taktischen  Parteifragen  dem  Vorstand  unterstellt."  Volksstaat
  1875,  27
            
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