Contents : Der deutsche Zollverein

Schlag.  Infolgedessen  ließ  sich  Holland  am  3.  Juni  1837  zunächst
zu  einem  Schissahrtsvertrag  so  wohl  mit  Preußen  als  auch
mit  dem  Zollverein  herbei,  wonach  die  Schiffe  der  deutschen
Staaten  —  im  Wesentlichen  kam  dabei  doch  nur  Preußen  in
Betracht  —  in  den  holländischen  Häfen  keinen  anderen  Auflagen
unterworfen  sein  sollten,  als  die  holländischen  selbst.  Aber  Holland
fuhr  fort,  auf  eine  Herabsetzung  der  Zuckerzölle  zu  dringen,  wogegen ­
  man  der  Einfuhr  von  Zollgetreide,  Wein,  Eisen,  Glas,
seidenen  und  baumwollenen  Manufakturwaren  Erleichterungen  in
Aussicht  stellte.  Gegen  die  Erniedrigung  der  Zollsätze  wandten
sich  namentlich  die  Rübenzuckerfabrikanten  und  die  den  Rübenbau
als  einen  vorteilhaften  Neubetrieb  erkennenden  Großgrundbesitzer.
Preußen  schwankte;  doch  machten  sich  neben  den  Hauptrücksichten
auf  einen  höheren  Zollgewinn  bei  wieder  gesteigertem  Verkehr,
der  auch  für  die  anderen  Vereinsregierungen  maßgeblich  wurde,
hier  züm  ersten  Male  persönliche  Rücksichten  am  preußischen  Hofe
bemerklich.  Die  Prinzessin  Albrecht,  eine  Tochter  des  Königs  der
Niederlande,  betrieb  die  Sache  ihres  Vaterlandes  mit  Feuereifer.
So  kam  am  21.  Januar  1839  ein  Vertrag  zustande,  der  den
niederländischen  Lompenzucker  auf  die  Hälfte  des  bestehenden  Tarifsatzes, ­
  raffinierten  Zucker  auf  10  Taler  normierte,  abgesehen  von
andern  den  Niederlanden  in  der  Ausfuhr  von  Butter,  Käse  und  Vieh
günstigen  Bestimmungen,  denen  dann  wieder  solche  für  die  deutsche
Industrie  entsprachen.
Ls  zeigte  sich  alsbald,  daß  dieser  in  der  Zuckerfrage  lediglich
das  politische  und  fiskalische  Interesse  vertretende  Vertrag  ein
Fehler  war.  Die  in  ihrer  Existenz  bedrohten  deutschen  Zuckerfabrikanten ­
  liefen  Sturm  dagegen  und  hatten  das  nationale
Empfinden  hinter  sich,  die  Hansastädte,  obwohl  ihnen  dieselben
Erleichterungen  wie  Holland  zuteil  geworden  waren,  konnten  doch
mit  den  Mynheers  nicht  mehr  konkurrieren.  Somit  mußte  der
Vertrag  nach  seinem  Ablauf  —  die  Dauer  war  bis  zum  Ende
des  Jahres  1841  bestimmt  gewesen  —  eine  entsprechende  Änderung
erfahren.  Aber  politisch  war  dabei  die  Hauptsache,  daß  man  zum
            
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