Object: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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behauptet wird, die Gesellschaften selbst, d. h. ihre Aktionäre, 
sondern in erster Linie die Versicherten. Es wird nur zu oft, 
wenn man in bezug auf Versicherungsunternehmungen schlecht 
hin von „Erwerbsgesellschaften“ spricht, vergessen, daß neben 
den Aktiengesellschaften Gegenseitigkeitsvereine in weitem Um 
fange tätig sind. Nach der Statistik des kaiserlichen Auf 
sichtsamtes für Privatversicherung für das Jahr 1910 waren 
z. B. bei 41 großen Lebensversicherungsuntemehmungen in der 
Kapitalversicherung auf den Todesfall, den Erlebensfall und in 
der Rentenversicherung 2 838 784 Policen in Kraft, die auf 
11 890,4 Millionen Mark Versicherungssumme lauteten. Hier 
von waren bei 14 großen Gegenseitigkeitsvereinen nicht we 
niger als 1 148 816 Policen über 5269,6 Millionen Mark ge 
nommen. Fast die Hälfte des gesamten Versicherungsbestan- 
des in der großen Lebensversicherung befindet sich demnach 
in Händen von Gegenseitigkeitsanstalten, bei denen keinerlei 
Aktionärdividende erwirtschaftet zu werden braucht, die ge 
samten Überschüsse vielmehr den Versicherten zugute kom 
men. Aber auch bei jenen 27 Aktiengesellschaften treten die 
Aktionärinteressen weit hinter die der Versicherten zurück. 
Die Art der Gewinnverteilung zeigt dies klar. Vom Gesamt 
gewinn in Höhe von 85,29 Millionen Mark, den jene Gesell 
schaften im Jahre 1910 erzielten, erhielten die Versicherten 
67,9, die Aktionäre nur 7,29 Millionen Mark. Die Versicherten 
empfingen demnach rund 80o/o, die Aktionäre nur 8o/o. Hieraus 
folgt, daß auch bei den Aktiengesellschaften der Nutzen der 
weiter oben geschilderten Kapitalanlagepolitik in erster Linie 
den Versicherten zugute kommt. 
Wenn von anderer Seite als weiteres Bedenken gegen 
die Bevorzugung der hypothekarischen Anlage durch die Ver 
sicherungsgesellschaften hervorgehoben wird, es sei wenig 
ratsam, bei der Vermögensanlage einseitig zu verfahren und 
alles auf die eine Karte des Hypothekenmarktes zu setzen, 1 ) 
so mag diese Bemerkung für Sparkassen und Banken zu 
treffend sein, für Lebensversicherungsgesellschaften ist sie es 
nicht. Gewiß ist auch der Hypothekenmarkt keineswegs vor 
*) von Dombois, a. a. O. S. 76.
	        
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