Full text : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

Ein  grosser  Unterschied  besteht  zwischen  diesen  Vereinen  nicht.  Interessant
sind  jedoch  einige  Gegensätze.  So  unterstützt  der  Griesheimer  Verein  seine  Mitglieder
nur  durch  1  Jahr.  Dauert  eine  Krankheit  länger,  so  wird  der  Betreffende  als  aus
dem  Verein  ausgetreten  betrachtet  und  verliert  seine  Anrechte  an  denselben.  Dem
gegenüber  stehen  andere  Vereine,  welche  ihre  Mitglieder  bei  eingetretener  Invalidität ­
  durch  das  ganze  Leben  unterstützen.  So  wird  z.  B.  nach  den  Nieder  Statuten ­
  jedes  Mitglied,  welches  länger  als  1  Jahr  krank  ist,  als  invalide  betrachtet
und  erhält  eine  wöchentliche  Unterstützung  von  1  M.  50  Pf.  Aehnliche  Bestimmungen ­
  finden  sich  bei  den  meisten  Vereinen.  Neben  diesen  Unterstützungen  bei
Erkrankungen  und  Invalidität  zahlen  die  meisten  Vereine  bei  dem  Tode  des  Mitgliedes ­
  und  einzelne  Vereine  auch  bei  dem  Tode  der  Frau  eines  Mitgliedes  neben
oder  ohne  die  Kosten  der  Beerdigung  einen  einmaligen  Betrag  von  zwischen  10  und
30  M.  und  entnehmen  denselben  entweder  ihrer  Kasse,  oder  die  Mitglieder  müssen
für  jeden  einzelnen  Sterbefall  einen  Extra-Beitrag  liefern.  Nur  2  Vereine  gehen
in  ihrer  Fürsorge  für  ihre  Mitglieder  weiter,  indem  einer  derselben  (Eschborn)
den  Erkrankten  die  Medicamente,  der  andere  (Hattersheim)  den  Arzt  aus  der
Vereinskasse  bezahlt.
Im  Allgemeinen  haben  sich  diese  Unterstützungs-  und  Sterbekassen  in  hiesiger ­
  Gegend  lebensfähig  gezeigt;  die  Betheiligung  ist  meistens  eine  gute  und  die
Verwaltung  eine  geregelte;  es  steht  indessen  zu  befürchten,  dass  bei  dem  längeren
Bestände  derselben,  d.  h.  bei  dem  vorrückenden  Alter  der  Mitglieder  die  Ansprüche ­
  an  die  Kasse  grösser  als  in  den  ersten  Jahren  werden,  und  es  lässt  sich
deshalb  noch  nicht  absehen,  ob  diese  mit  den  verhältnissmässiggeringen  wöchentlichen ­
  Einlagen  auf  die  Dauer  zu  halten  sind.
Zu  bedauern  ist,  dass  die  Arbeiter  so  wenig  Gebrauch  von  den  jetzt  so  zahlreichen ­
  und  verhältnissmässig  billigen  Lebensversicherungen  machen.  Zumal
auf  einer  Fabrik,  auf  welcher  die  Arbeiter  gar  keinen  Beitrag  zu  der  Kranken-Unterstützungskasse
  zahlen,  und  die  Löhne  verhältnissmässig  hoch  sind,  hätte  man  ein
grösseres  Interesse  für  diese  segensreichen  Einrichtungen  erwarten  sollen.  Eine
wöchentliche  Einlage  von  50  Pf.  eines  25jährigen  Arbeiters  entspricht  bei  dem
Tode  desselben  einem  Capital  von  1500  M.,  und  es  sollte  doch  wahrlich  dem
grösseren  Theil  der  in  Rede  stehenden  Arbeiter  nicht  schwer  werden,  von  ihrem
Lohne  per  Woche  50  Pf.  zu  erübrigen.
So  viel  festzustellen  möglich  war,  sind  jedoch  von  sämmtlichen  Arbeitern
nur  5  in  einer  Lebens-Versicherung.
Die  Aufnahme  der  Arbeiter  geschieht  derart,  dass  die  Arbeitsuchenden
sich  auf  dem  Fabrik-Comptoir  melden  und  von  da,  sobald  eine  Stelle  frei  ist,  Nachricht ­
  erhalten.  Gewöhnlich  ist  eine  grosse  Anzahl  Arbeitsuchender  daselbst  vorgemerkt. ­
  Zur  Aufnahme  ist  in  erster  Linie  nothwendig,  dass  der  Arbeitsuchende
nicht  unter  16  Jahren  und  —-  für  gewöhnlich  —  nicht  über  30  Jahre  (in  Ausnahmefällen ­
  bis  zu  35  Jahren)  alt  ist;  in  zweiter  Linie  muss  derselbe  sich  einer
ärztlichen  Untersuchung  unterziehen,  ob  durch  die  Fabrikation  kein  Nachtheil  für
seine  Gesundheit  zu  befürchten  ist.  Ehe  diese  Frage  erledigt  ist,  wird  kein  Arbeiter ­
  in  einen  Fabrikraum  aufgenommen.  Solche  Untersuchungen  von  Arbeitsuchenden ­
  geschehen  wöchentlich  2  —  3  mal;  werden  Arbeiter  in  den  Zwischen-
            
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