Ein grosser Unterschied besteht zwischen diesen Vereinen nicht. Interessant
sind jedoch einige Gegensätze. So unterstützt der Griesheimer Verein seine Mitglieder
nur durch 1 Jahr. Dauert eine Krankheit länger, so wird der Betreffende als aus
dem Verein ausgetreten betrachtet und verliert seine Anrechte an denselben. Dem
gegenüber stehen andere Vereine, welche ihre Mitglieder bei eingetretener Invalidität
durch das ganze Leben unterstützen. So wird z. B. nach den Nieder Statuten
jedes Mitglied, welches länger als 1 Jahr krank ist, als invalide betrachtet
und erhält eine wöchentliche Unterstützung von 1 M. 50 Pf. Aehnliche Bestimmungen
finden sich bei den meisten Vereinen. Neben diesen Unterstützungen bei
Erkrankungen und Invalidität zahlen die meisten Vereine bei dem Tode des Mitgliedes
und einzelne Vereine auch bei dem Tode der Frau eines Mitgliedes neben
oder ohne die Kosten der Beerdigung einen einmaligen Betrag von zwischen 10 und
30 M. und entnehmen denselben entweder ihrer Kasse, oder die Mitglieder müssen
für jeden einzelnen Sterbefall einen Extra-Beitrag liefern. Nur 2 Vereine gehen
in ihrer Fürsorge für ihre Mitglieder weiter, indem einer derselben (Eschborn)
den Erkrankten die Medicamente, der andere (Hattersheim) den Arzt aus der
Vereinskasse bezahlt.
Im Allgemeinen haben sich diese Unterstützungs- und Sterbekassen in hiesiger
Gegend lebensfähig gezeigt; die Betheiligung ist meistens eine gute und die
Verwaltung eine geregelte; es steht indessen zu befürchten, dass bei dem längeren
Bestände derselben, d. h. bei dem vorrückenden Alter der Mitglieder die Ansprüche
an die Kasse grösser als in den ersten Jahren werden, und es lässt sich
deshalb noch nicht absehen, ob diese mit den verhältnissmässiggeringen wöchentlichen
Einlagen auf die Dauer zu halten sind.
Zu bedauern ist, dass die Arbeiter so wenig Gebrauch von den jetzt so zahlreichen
und verhältnissmässig billigen Lebensversicherungen machen. Zumal
auf einer Fabrik, auf welcher die Arbeiter gar keinen Beitrag zu der Kranken-Unterstützungskasse
zahlen, und die Löhne verhältnissmässig hoch sind, hätte man ein
grösseres Interesse für diese segensreichen Einrichtungen erwarten sollen. Eine
wöchentliche Einlage von 50 Pf. eines 25jährigen Arbeiters entspricht bei dem
Tode desselben einem Capital von 1500 M., und es sollte doch wahrlich dem
grösseren Theil der in Rede stehenden Arbeiter nicht schwer werden, von ihrem
Lohne per Woche 50 Pf. zu erübrigen.
So viel festzustellen möglich war, sind jedoch von sämmtlichen Arbeitern
nur 5 in einer Lebens-Versicherung.
Die Aufnahme der Arbeiter geschieht derart, dass die Arbeitsuchenden
sich auf dem Fabrik-Comptoir melden und von da, sobald eine Stelle frei ist, Nachricht
erhalten. Gewöhnlich ist eine grosse Anzahl Arbeitsuchender daselbst vorgemerkt.
Zur Aufnahme ist in erster Linie nothwendig, dass der Arbeitsuchende
nicht unter 16 Jahren und —- für gewöhnlich — nicht über 30 Jahre (in Ausnahmefällen
bis zu 35 Jahren) alt ist; in zweiter Linie muss derselbe sich einer
ärztlichen Untersuchung unterziehen, ob durch die Fabrikation kein Nachtheil für
seine Gesundheit zu befürchten ist. Ehe diese Frage erledigt ist, wird kein Arbeiter
in einen Fabrikraum aufgenommen. Solche Untersuchungen von Arbeitsuchenden
geschehen wöchentlich 2 — 3 mal; werden Arbeiter in den Zwischen-