Im Grundbuch für Leipzig-Eutritzsch ist auf Blatt 649 in der
Dl. Abteilung unter Nr. 2
EM 11 800.—
in Buchstaben: elftausendachthundert IleicJismarlc
Hypothek für eine Kaufforderimg nebst Zinsen für uns eingetragen.
Wir bewilligen hiermit die Löschung der nach Vorstehendem
für uns eingetragenen Hypothek im Grundbuche für Leipzig-
Eutritzsch auf Blatt 649.
Leipzig, den 19. Oktober 1926. (Unterschrift.)
Meist Wird diese Quittung vom Notar entworfen, der dann auch gleich
zeitig die erforderliche Beglaubigung der Unterschrift des quittierenden
Gläubigers vornimmt. Die Gebühren sind die gleichen wie beim Gericht.
Anhang: Kreditkonsortien.
Weniger bekannt als die Konsortien, die geschaffen werden, um die
Gründung einer Gesellschaft oder deren Kapitalserhöhnng
durchzuführen, sind die Konsortien, die den Zweck verfolgen, eine Ge
sellschaft mit Kredit zu versorgen (Kreditkonsortieuj.
An Hand praktischer Beispiele sollen drei Fälle, die zur Bildung von
Kreditkonsortien führen, skizziert werden.
1.
In einer Aufsichtsratssitzung der Müller A.-G. macht der Vorstand die
Mitteilung, daß die Gesellschaft zur Ausführung eines größeren, sehr
lukrativen Auftrages einen vorübergehenden Geldbedarf von 3000000 RM
hat. Da die hauptsächliche Bankverbindung der Gesellschaft, die A-Bank,
allein nicht in der Lage ist, einen solch hohen Betrag zur Verfügung zu
stellen, kommt sie mit den zwei anderen, dem Aufsichtsrat angehörenden
Vertretern von Banken überein, den Kredit gemeinschaftlich zur
Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck bildet sich ein Kreditkon-
s o r t i u m. Als Konsortialführerin wird die A-Bank bestimmt. Sie be
teiligt sich an deut Konsortium mit 50 %. Die beiden anderen im Aufsichts
rat vertretenen Institute, die B- und O-Bank, übernehmen je 25 %.
In einem Konsortialvertrag wird insbesondere festgelegt, zu welchem
Zins- und Provisionssatz der Kredit gewährt, und wie der Kredit g e -
sichert sein soll.