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Betriebe eine Zinssenkung nicht in dem gleichen Maße durchzuführen wie für die
Siedler, da ein generelles Heruntergehen unter die üblichen Zinssätze sehr bedenk-
liche Konsequenzen für eine unnötige Inanspruchnahme des Kapitalmarktes mit
nachfolgenden Neuverschuldung haben könnte.
e) Landarbeiterwohnungsbau.*)
Eine der wichtigsten Maßnahmen, um die zunehmende Abwanderung länd-
licher Arbeitskräfte in Ostpreußen zu hemmen, ist die Schaffung von günstigen
Wohngelegenheiten. Die ostpreußische Landwirtschaft hat dieser Erkenntnis weit-
gehend Rechnung getragen und aus eigenen Mitteln schon lange vor Erlaß des
Reichsgesetzes vielfach neue. und gute Landarbeiterwohnungen gebaut. In den
ersten Jahren nach Einleitung der Reichsmaßnahmen für den Bau von Landarbeiter-
wohnungen wurde in Ostpreußen eine große Anzahl von Wohnungen gebaut. In
der Zeit vom 1. September 1921 bis zum 31. Juli 1923 wurden 6343 Wohnungen
vom Landesarbeitsamt als förderungswürdig anerkannt. Auch die Nachinflations-
zeit zeigt eine starke Entwicklung dieser Bautätigkeit. Im ganzen sind an Neu-
und Umbauten bis zum 31. März 1928 nach Angaben des Landesarbeitsamts
15854 Wohnungen als förderungswürdig anerkannt worden. Die Größe dieser
Leistung erhellt aus dem Umstande, daß Ostpreußen schätzungsweise nur 70 000
bis 80 000 Landarbeiterfamilien aufweist.
Während der Inflationezeit sind in Goldmark umgerechnet für Neubauten aus
den Mitteln der produktiven Erwerbelosenfürsorge 2250000 RM. als Beihilfen
bewilligt worden. Dieser Betrag deckte % der tatsächlichen Baukosten, so daß
von den Bauherren noch etwa 1 125000 RM. aus eigenen Mitteln aufgebracht
werden mußten. Für die Zeit vom 1. August 1923 bis 31. Dezember 1927 bezifferten
sich die Ausgaben der Landwirtschaft laut Angaben der Landwirtschaftskammer
nach den tatsächlich entstandenen Baukosten auf mehr als 10 Mill. RM. Die aus
Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge gewährten Baudarlehen sind zwar
unverzinslich, doch erfordern sie eine 10 %ige Amortisation. Eine Senkung der
hohen Amortisationsquote mit rückwirkender Kraft erscheint dringend notwendig.
Soll der Wohnungsbau in Zukunft seiner Bedeutung entsprechend weiter gefördert
werden; so bedarf auch die Frage der ernstesten Prüfung, wie bei Umschuldungen
und Sanierungen ein Rücken der eingetragenen Baugeldgrundschuld ermöglicht
werden kann. Neben dem Wohnungsbau ist zur Förderung der Seßhaftigkeit des
Landarbeiters die Stärkung seiner Eigenwirtschaft dringend er-
forderlich. Nähere Ausführungen hierzu enthalten die S. 73 erwähnten Anträge
der Landwirtschaftskammer.
1) Vgl. hierzu auch „Untersuchungen über Landarbeitsverhältnisse“, Verhandlungen und
Berichte des Unterausschusses für Landwirtschaft, Band 7, S. 505—507.