Object: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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Betriebe eine Zinssenkung nicht in dem gleichen Maße durchzuführen wie für die 
Siedler, da ein generelles Heruntergehen unter die üblichen Zinssätze sehr bedenk- 
liche Konsequenzen für eine unnötige Inanspruchnahme des Kapitalmarktes mit 
nachfolgenden Neuverschuldung haben könnte. 
e) Landarbeiterwohnungsbau.*) 
Eine der wichtigsten Maßnahmen, um die zunehmende Abwanderung länd- 
licher Arbeitskräfte in Ostpreußen zu hemmen, ist die Schaffung von günstigen 
Wohngelegenheiten. Die ostpreußische Landwirtschaft hat dieser Erkenntnis weit- 
gehend Rechnung getragen und aus eigenen Mitteln schon lange vor Erlaß des 
Reichsgesetzes vielfach neue. und gute Landarbeiterwohnungen gebaut. In den 
ersten Jahren nach Einleitung der Reichsmaßnahmen für den Bau von Landarbeiter- 
wohnungen wurde in Ostpreußen eine große Anzahl von Wohnungen gebaut. In 
der Zeit vom 1. September 1921 bis zum 31. Juli 1923 wurden 6343 Wohnungen 
vom Landesarbeitsamt als förderungswürdig anerkannt. Auch die Nachinflations- 
zeit zeigt eine starke Entwicklung dieser Bautätigkeit. Im ganzen sind an Neu- 
und Umbauten bis zum 31. März 1928 nach Angaben des Landesarbeitsamts 
15854 Wohnungen als förderungswürdig anerkannt worden. Die Größe dieser 
Leistung erhellt aus dem Umstande, daß Ostpreußen schätzungsweise nur 70 000 
bis 80 000 Landarbeiterfamilien aufweist. 
Während der Inflationezeit sind in Goldmark umgerechnet für Neubauten aus 
den Mitteln der produktiven Erwerbelosenfürsorge 2250000 RM. als Beihilfen 
bewilligt worden. Dieser Betrag deckte % der tatsächlichen Baukosten, so daß 
von den Bauherren noch etwa 1 125000 RM. aus eigenen Mitteln aufgebracht 
werden mußten. Für die Zeit vom 1. August 1923 bis 31. Dezember 1927 bezifferten 
sich die Ausgaben der Landwirtschaft laut Angaben der Landwirtschaftskammer 
nach den tatsächlich entstandenen Baukosten auf mehr als 10 Mill. RM. Die aus 
Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge gewährten Baudarlehen sind zwar 
unverzinslich, doch erfordern sie eine 10 %ige Amortisation. Eine Senkung der 
hohen Amortisationsquote mit rückwirkender Kraft erscheint dringend notwendig. 
Soll der Wohnungsbau in Zukunft seiner Bedeutung entsprechend weiter gefördert 
werden; so bedarf auch die Frage der ernstesten Prüfung, wie bei Umschuldungen 
und Sanierungen ein Rücken der eingetragenen Baugeldgrundschuld ermöglicht 
werden kann. Neben dem Wohnungsbau ist zur Förderung der Seßhaftigkeit des 
Landarbeiters die Stärkung seiner Eigenwirtschaft dringend er- 
forderlich. Nähere Ausführungen hierzu enthalten die S. 73 erwähnten Anträge 
der Landwirtschaftskammer. 
1) Vgl. hierzu auch „Untersuchungen über Landarbeitsverhältnisse“, Verhandlungen und 
Berichte des Unterausschusses für Landwirtschaft, Band 7, S. 505—507.
	        
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