I.
Zum Verständnis der vorliegenden Frage erscheint es
uns vor Allem nöthig, über die Handelsbeziehungen zwischen
Oesterreich-Ungarn und Rumänien während der letzten Jahre
und den bisher in Geltung gewesenen Handelsvertrag einige
Andeutungen zu geben.
Graf Andrássy als Minister des Aeussern war es, der
aus vorwiegend politischen Beweggründen im Jahre *1875
mit dem damaligen Fürstenthume Rumänien den heute noch
in Geltung stehenden Handelsvertrag abschloss. Diese Con
vention war unseren heimischen Interessen keineswegs günstig.
Nur der Hinweis auf die Absicht, für unseren Staat auch in
Rumänien Stimmung zu machen, konnte die Parlamente
Oesterreich-Ungarns zur Annahme des Vertrages veranlassen.
Rumänien hatte mit dem Abschluss dieses Handelsver
trages ein wichtiges Attribut der Souveränetät erlangt ohne
Opfer, während unsere Industrie und Landwirtschaft sich
die ungünstigen Tarifsätze gefallen Hess, ihre Interessen
dem höheren Ziele: Erweiterung der politischen Machtsphäre
Oesterreich-Ungarns, opfernd.
Allerdings, gegenüber dem bis dahin angewendeten tür
kischen Conventional-Werthtarif von 8 Procent bedeutete
selbst die Handelsconvention vom 22. Juni 1875 einen wesent
lichen hortschritt. Sie gewährte uns vor Allem das Recht
der Meistbegünstigung, Erleichterungen für den Grenzverkehr
und sicherte einem Theile der Waarenimporte österreichischen
rsprunges Zollfreiheit zu. Zu dieser Gruppe von begün
stigten Waaren gehören u. A. Getreide, Petroleum, Bauholz,
Eisen, rohe Häute, Kohle etc. Diese Concession erscheint