Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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aber  nur  bei  oberflächlicher  Untersuchung  als  werthvoll,  im
Allgemeinen  sind  die  Artikel,  die  wir  bisher  zollfrei  exportiren
  konnten,  gerade  solche,  deren  Importes  Rumänien  gar
nicht  bedarf,  da  es  dieselben  im  eigenen  Lande  selbst  weit
billiger  liefern  kann
Für  eine  weitere  Waarengruppe  wurde  ein  Conventionalgewichtstarif ­
  vereinbart;  wir  finden  darin  Zucker,  Spirituosen,
Papier,  Wollen-,  Baumwoll-  und  Garnwaaren,  Glas,  Kautschukund
  Holzwaaren  etc.  Wenn  auch  die  damals  bewilligten
Zollsätze  einen  Fortschritt  gegenüber  dem  schon  erwähnten
türkischen  achtprocentigen  Werthtarife  in  sich  schlossen,  so
sehen  wir  doch  bei  Vergleich  einiger  wichtigerer  Sätze  des
rumänischen  Tarifes  mit  dem  im  Jahre  1881  abgeschlossenen
serbischen  Handelsverträge,  dass  wir  im  Jahre  1875  unsere
„Popularität”  bei  den  Rumänen  mit  recht  gemüthlicher  Freigebigkeit ­
  erkaufen  wollten.

Per  100  K.  N.  beträgt  der  Zollsatz  für

Zucker  (raffinirt)  .
Bier  (in  Flaschen)
„  (in  Fässern)  .
Spirituosen  .  .  .  .

Luxuspapiere
Gemeine  Wollenwaaren  .
Gemeines  Leder  .  .  .  .
Gemeine  rohe  Holzwaare
Feine  Holzwaare  .  .  .  .
Feinste  Holzwaare  .  .  .
Geschliffenes  Glas  .  .  .
etc.  etc.

in  Rumänien  in  Serbien

in  Francs

20
15
8'/:
25
60
30
40
5
9
50
50

6,  resp.  20
(in  Fässern)
10
16,  resp.  20
30
,  2
3
8
12

Für  all  dies  gewährte  Oesterreich  -  Ungarn  seinerseits
den  rumänischen  Importen  das  Recht  der  Meistbegünstigung.
Ausserdem  sicherten  sich  beide  Staaten  die  völlige  Gleichberechtigung ­
  der  Nationalen  des  einen  Staates  auf  dem  Boden
des  anderen  in  Allem  und  Jedem  zu.
            
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