Full text: Schutz dem Arbeiter!

Zeitstunden in sich schließen und der eine Productquantität rcpräsentirt, die einem » 
malen Tagwerk gleich ist, ich sage, muß der normale Wcrkarbeitstag als Wcrkzcit o 
Normalarbeit aufgefaßt und in allen Gewerken in die gleiche Anzahl von 10 Werkstun 1 
getheilt werden. 
„Nach solcher Werkzeit wird daun das Product in allen ^ 
werken gemessen. Eine Productquantität, die einem vollen normalen 
werk gleich wäre, sie sei nun das Product eines halben normalen Zeitarbcitsķ 
oder zweier normaler Zeitarbeitstage, repräsentirte oder wäre werth 1 Werktag L 
10 Werkstuudeu; eine Productquantität, die einem halben normalen Tagewerk Ñ ^ 
wäre, sei sie das Product irgend einer normalen Zeitarbeit, welche sie wolle, rep 
sentirte oder wäre werth 7* Werktag oder 5 Werkstunden rc. Das Product ^ 
Gewerks, auf dem eine Werkstunde haftete, wäre also nach diesein Maß au« 
allen übrige,: Gewerken den: Product gleich, auf den: eine Wcrkstunde haftete, 1,5 
allgemeiner ausgedrückt: Producte von gleicher Werkzeit wären 
Werth einander gleich". . 
„Man darf nun aber nicht annehmen, daß die Summe oder Quantität No^ 
arbeit, die irgend eine Productquantität repräsentirte oder werth wäre, nur durch dicst'" 
Quantität Normalarbeit bestimmt würde, welche die producirenden Arbeiter 
in den: Productquantun: geleistet, und die ich daher unmittelbare Arbeit 
will. Die Arbeiter arbeiten schon mit Werkzeugen, die zur Production \ 
tragen, sogar den Grad der Productivität der Arbeit hauptsächlich bedingen, M 1 á 
während der unmittelbaren Arbeit mit ihnen ab- und vernutzen; mit andern Wortes 
wirkt außer der unmittelbaren Arbeit auch noch mittelbare Arbeit zur 'Produ^ 
mit, für welche dem Productquantun: auch noch ein Zusatz von Normalarbeit in 
zu stellen wäre. Die Größe dieses Zusatzes würde sich bestimmen lassen. Er wäre ij 
derjenigen Quantität Normalarbeit, die in den: Verhältniß der Abnutzung des 
nach Normalarbeit geschätzten Werkzeugs stände. Wäre z. B. zu irgend einer şş ^ 
Quantität von den Arbeitern 50 Stunden unmittelbare Normalarbeit geleistet und 
Nutzung der dabei verwendeten Werkzeuge wäre 10 Werkstunden gleich zu setzen, so 'ş,. 
jene Productquantität auch nicht bloß 50, sondern 60 Stunden Normalarbeit «Jļ'ļ; 
tiren oder werth sein. Allgeinein ausgedrückt: Hat cii: Werkzeug n Arbeit gekoster ^ 
dient es dazu, x Güter, jedes Gut in m unmittelbarer Arbeit herzustellen, so ist da 
das Product von m + — Arbeit. ^ 
„Zweitens, was die Normirung des Lohnes nach Werkzeit oder Nornmlarbcck ^ 
langt, so könnte, wie die Normirung des Productwerth es nach Wcrkzeit oder 
arbeit geschehen könnte, auch die Löhnung der Arbeiter nach Werkzeit oder W' j 
arbeit geschehen. Jeder Arbeiter erhielte in seinem Lohn so viel Normalarbeit besa) 
als er an Productwerth zu beanspruchen berechtigt gehalten würde."
	        
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