Full text : Schutz dem Arbeiter!

105

8

Rodbertus  anerkennt  das  bestehende  Eigenthumsrecht  an  den  Productions-^itteln
  (Capital,  Grundbesitz  rc.);  er  unterscheidet  mittelbare  Arbeit  (wie  sie
â-  Ņ.  in  den  Werkzeugen  repräsentirt  ist)  und  unmittelbare  Arbeit.  Daraus  folgt,
der  Arbeiter  nicht  den  vollen  Ertrag  seiner  (unmittelbaren)  Arbeit  ernten
""n,  wie  die  Socialdemokratie  will.
»Wären  die  Arbeiter  allein",  so  führt  Rodbertus  aus,  »zu  Antheil  anr  nationalen
èoductwcrth  berechtigt,  so  würde  jeder  Arbeiter  auch  die  ganze  Normal-^beit,
  die  er  geliefert,  bescheinigt  erhalten  müssen,  und  der  ganze  nationale
ductwerth  vertheilte  sich  allein  unter  die  Arbeiter.  Z.  B.  hätte  ein
weiter  P/2  normales  Tagewerk  in  seinem  normalen  Zeitarbeitstag  geliefert,  so  erhielte
f 1 '  auch  15  Werkstunden  in  seinem  Lohn  bescheinigt;  hätte  er  nur  '/2  normales  Tagewerk
ln  hinein  ganzen  normalen  Zeitarbeitstag  geliefert,  so  auch  nur  5  Werkstundcn.  Das
Nationnl-Einkoinmen,  das  x  Normalarbeit  werth  wäre,  ginge  auch  allein  in  Arbeits-°^
 n  auf,  der  x  Normalarbeit  betrüge.
»Allein  ein  solcher  Zustand,  der  mancher  Arbeiterphantasie  vorschweben  mag,  ist  die
^înste  Chimäre
»Jedenfalls  erkennt  inan  einerseits,  das;  der  Arbeiter  in  keinem  Gcsellschaftszustande
' ein  ganzes  Normalarbeitsproduct  erhalten,  niemals  in  seinem  Lohn  die  von  ihni  geleistete
^uze  Normalarbeit  bescheinigt  erhalten  kann,  sondern  das;  unter  allen  Umständen  hiervon
noch  das,  was  heute  als  Grundrente  und  Capitalgewinn  auftritt,  abg
  en  werden  muß."  Grundrente  und  Capitalgewinn  erkennt  Rodbertus  als  Entgelt
ļp  die  „mittelbare"  oder,  wie  z.  B.  Schulze-Delitzsch  es  nannte,  „vorgethane
Arbeit"  und  als  Lohn  für  die  volkswirthschaftliche  Function  der  Productions-Leitung
»Hat  also  auch  der  Arbeiter  allerdings  in  seinem  normalen  Zeitarbeitstag  10  Stunden
^vrumlnrbcit  geleistet,  so  kann  er  in  seinem  Lohn  doch  vielleicht  nur  drei  Werkstunden
^ichcinigt  erhalten,  mit  andern  Worten,  auf  drei  Werkstunden  Productwerth  angewiesen
^rden;  denn  eine  Werkstunde  Productwerth  reprüsentirte  vielleicht  seinen  Beitrag  zlim
Ştaatsbedarf  (Steuer)  und  je  drei  Werkftunden  würden  mit  Grundrente  und  Capitalgewinn
^kaufgehen  ..."
Der  Antheil  der  Arbeiter  an  dem  Ertrage  der  nationalen  Production  würde
dem  Rodb  ertns'schen  System  sich  vielleicht  nicht  höher  stellen,  wie  heute;
löa§  aber  Rodbertus  erstrebte,  war:  die  Quote  des  Antheils  des  Arbeiters
^  Mal  für  alle  Male  festzulegen,  um  den  Arbeitern  an  dem  st  ei  genen
  Fortschritte  der  Production  ihren  festen  Antheil  zu  sichern*).
Auch  selbst  die  Ober  grenze  der  Arbeitszeit  läßt  sich  nie  voll-^Minen
  zutreffend  fixiren.  Sogar  in  derselben  Unternehmung  kann  die
d.  h.  der  Gesundheit  und  Leistungsfähigkeit  entsprechende  Arbeitsfür ­
  die  verschiedenen  Arbeiter-Kategorien  verschieden  gestalten,
im  Bergbau  unter  Tag  die  achtstündige  Schicht  normal
.  die  Tagarbeiter  eine  neun-,  zehn-  und  elfstündige  Arbeitszeit
^öräuchlich  und  angemessen.  Für  die  Ofenarbeiter  in  Glashütten
.  *)  Bgl.  Rodbertus,  der  Normal-Arbeitstag.  Abgedruckt  in  Zeller,  Zur  Erkenutunserer
  staatswirthschaftlichen  Zustünde.  Berlin  1885.  S.  288  ff.  Peters,  Ein
zur  Lohn-Reform  unter  Zugrundelegung  der  socialökonomischen  Ansichten  von  Rod-')}
  Uä ‘  Tübingen  1884.  S.  35  ff.  —  Peters  hat  auch  Tabellen  zur  Berechnung  des
°^ttal-Werkarbeitstages  für  verschiedene  Gewerke  zu  entwerfen  versucht.

"ormale,
î  ist

so
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.