Arbeiter haben sich für ein Verbot der Sonntagsarheit, sei es mit,
sei es ohne Einschränkungen, erklärt, und wenn auch gewiß mit solchen
allgemeinen Zahlen wenig bewiesen ist, auch es immer fraglich bleibt,
welche Einschränkungen gemeint sind — ob diese mit den Tendenzen
des Reichstages sich decken — so behaupten dieselben doch gegenüber der
im Reichstage 1885 von Seiten des Vertreters der verbündeten Regier
rungen, des Herrn Reichskanzlers Fürst Bismarck, gestellten Forde
rung: vor Allem „sowohl die Arbeitgeber wie namentlich die Arbeiter
zu hören, ob die diesen Zwang wollen, ob ihnen damit gedient
ist," ihre Bedeutung. Dieselben bekunden in der That das allgemeine
Verlangen der interessirten Kreise nach gesetzlicher Regelung.
Wie wenig die bestehenden Bestimmungen genügen, ergibt die
große Verschiedenheit des Standes der Sonntagsarbeit selbst in den
Betrieben derselben Gattung nicht bloß verschiedener Gegenden,
sondern auch an denselben Orten. .Deutschland ist ein einheit-
li ches Wirthschaftsgebiet, bedarf auch einer einheitliche"
Regelung der Sonntagsruhe, sowohl im Interesse der Arbeiter
besonders auch der Arbeitgeber. Der '„Generalbericht" führt z. $-
selbst an:
„Für das Königreich Sachsen ist die Thatsache festgestellt worden, daß hier in fl { '
wissen Zweigen der Großindustrie mitunter in größerm Maßstabe Sonntags gearbeill
zu werden pflegt, als in einzelnen andern Bezirken, insbesondere im Verhältniß Z"'"
Regierungsbezirk Düsseldorf, wo auf diesen Umstand sowohl von Arbeitgebern wie
Arbeitnehmern zur Begründung des Wunsches nach einer reichsgesetzlichen Regelung P 1
den Wettbewerb gleichartiger Betriebe hingewiesen wird. Indessen zeigten sich auch ^
Sachsen erhebliche Unterschiede innerhalb der Betriebe desselben Industriezweiges, ebenso >»'
(anderseits) im Düsseldorfer Bezirk nicht von sämmtlichen Betrieben das gestattete
der Sonntagsarbeit in Anspruch genommen wird." (Geucralbericht S. 14 f.)
Die Erhebungen erweisen weiterhin, daß die gesetzliche Regelung ^
Sonntagsruhe im Kleingewerbe noch dringlicher ist, wie in
Großindustrie. Am meisten Sonntagsarbeit weisen Handel und V^'
kehr auf; speciell im Verkehrsgewerbe ist aber auch die Regelung ^
schwierigsten und werden jedenfalls stets die Ausnahmen einen weites
Umfang annehmen. Daß aber auch hier bald die bessernde Hand aNA"
legen ist, ist unzweifelhaft.
Nothwendigkeit und Segen der Sonntagsruhe.
Bezüglich keiner Frage des Arbeiterschutzes besteht wohl eine
Uebereinstimmung der Anschauungen, wie bezüglich der Sonntagsrķ
Theologen, Nati on a l-O eko n o m e n, Socialpolitiker, AerzU'
Männer des praktischen Lebens — alle sind einig in der freudig^
Anerkennung des Segens des Sonntags. Es wäre leicht, ein