Full text: Schutz dem Arbeiter!

Arbeiter haben sich für ein Verbot der Sonntagsarheit, sei es mit, 
sei es ohne Einschränkungen, erklärt, und wenn auch gewiß mit solchen 
allgemeinen Zahlen wenig bewiesen ist, auch es immer fraglich bleibt, 
welche Einschränkungen gemeint sind — ob diese mit den Tendenzen 
des Reichstages sich decken — so behaupten dieselben doch gegenüber der 
im Reichstage 1885 von Seiten des Vertreters der verbündeten Regier 
rungen, des Herrn Reichskanzlers Fürst Bismarck, gestellten Forde 
rung: vor Allem „sowohl die Arbeitgeber wie namentlich die Arbeiter 
zu hören, ob die diesen Zwang wollen, ob ihnen damit gedient 
ist," ihre Bedeutung. Dieselben bekunden in der That das allgemeine 
Verlangen der interessirten Kreise nach gesetzlicher Regelung. 
Wie wenig die bestehenden Bestimmungen genügen, ergibt die 
große Verschiedenheit des Standes der Sonntagsarbeit selbst in den 
Betrieben derselben Gattung nicht bloß verschiedener Gegenden, 
sondern auch an denselben Orten. .Deutschland ist ein einheit- 
li ches Wirthschaftsgebiet, bedarf auch einer einheitliche" 
Regelung der Sonntagsruhe, sowohl im Interesse der Arbeiter 
besonders auch der Arbeitgeber. Der '„Generalbericht" führt z. $- 
selbst an: 
„Für das Königreich Sachsen ist die Thatsache festgestellt worden, daß hier in fl { ' 
wissen Zweigen der Großindustrie mitunter in größerm Maßstabe Sonntags gearbeill 
zu werden pflegt, als in einzelnen andern Bezirken, insbesondere im Verhältniß Z"'" 
Regierungsbezirk Düsseldorf, wo auf diesen Umstand sowohl von Arbeitgebern wie 
Arbeitnehmern zur Begründung des Wunsches nach einer reichsgesetzlichen Regelung P 1 
den Wettbewerb gleichartiger Betriebe hingewiesen wird. Indessen zeigten sich auch ^ 
Sachsen erhebliche Unterschiede innerhalb der Betriebe desselben Industriezweiges, ebenso >»' 
(anderseits) im Düsseldorfer Bezirk nicht von sämmtlichen Betrieben das gestattete 
der Sonntagsarbeit in Anspruch genommen wird." (Geucralbericht S. 14 f.) 
Die Erhebungen erweisen weiterhin, daß die gesetzliche Regelung ^ 
Sonntagsruhe im Kleingewerbe noch dringlicher ist, wie in 
Großindustrie. Am meisten Sonntagsarbeit weisen Handel und V^' 
kehr auf; speciell im Verkehrsgewerbe ist aber auch die Regelung ^ 
schwierigsten und werden jedenfalls stets die Ausnahmen einen weites 
Umfang annehmen. Daß aber auch hier bald die bessernde Hand aNA" 
legen ist, ist unzweifelhaft. 
Nothwendigkeit und Segen der Sonntagsruhe. 
Bezüglich keiner Frage des Arbeiterschutzes besteht wohl eine 
Uebereinstimmung der Anschauungen, wie bezüglich der Sonntagsrķ 
Theologen, Nati on a l-O eko n o m e n, Socialpolitiker, AerzU' 
Männer des praktischen Lebens — alle sind einig in der freudig^ 
Anerkennung des Segens des Sonntags. Es wäre leicht, ein
	        
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