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tunten gegenüber das »Wohlwollen« zn Rathe zöge, anstatt nüchterner Berechnungen?
Kann er es dem Lieferanten eines andern nothwendigen Productionsmittels, der Arbeit,
gegenüber anders thun? ') Im Laufe der Entwickelung kam vielmehr der Arbeitgeber zur
') Dr. von Schulze-Gaevernitz stellt sich mit diesen Ausführungen consequent
auf den Standpunkt des Manches«erthnms — „unbeschadet der weitern und Hähern
Pflichten" des Arbeitgebers „gegenüber der Gesellschaft". Wir wissen nicht, wie Herr Dr.
ļ’on Schulz e-G never nit; das Verhältniß des ersten und zweiten Salzes sich denkt.
Es herrscht vielfach die Anschauung, als ob „Wohlwollen" und „Wohlfahrts-
b e st r e b u n g c n" immer oder auch nur in der Regel au f Ko st e n d e r „F r e ih eit"
und „Gerechtigkeit" gingen — ein Standpunkt, den wir doch nachdrücklichst zurück
weisen möchten. Wir Plaidiren seit Jahren für „Wohlfahrts-Einrichtungen"
und „Fürsorge" für die Arbeiter, aber wahrlich nicht in dem Sinne, um die Arbeiter zu
binden, ihnen die volle Verwerthung ihrer Arbeitskraft zu verschränken, Al
mosen und „Wohlthat" anstatt des „Rechtes" zu bieten. Wir kennen auch eine große
ña bl von Arbeitgebern, die an einen „Dank" in bent Sinne, daß nun der
Arbeiter auch nur einen Groschen weniger Lohn verdienen solle resp. beanspruchen
dürfe, als den Verhältnissen des „Arbeitsmarktes" entspricht, nie gedacht haben, die viel
mehr ihre erste und wichtigste Aufgabe darin erblicken, den Arbeitern einen aus
reichenden, stetigen Lohn zu sichern, — nicht bloß den gerechten Antheil in auf-
steigenden Wirthschaftsperioden ehrlich zu gewähren, sondern denselben auch über die
schlechten Zeiten nach Möglichkeit hinwegzuhelfen. Arbeitgeber und Arbeiter stehen sich nicht
(bloß) gegenüber wie Käufer und Verkäufer; der Arbeitgeber schuldet den Arbeitern mehr
als den „marktgängigen Preis" und umgekehrt. Persönliche, menschliche Beziehungen
lolle» beide verbinden — so entspricht es dem natürlichen Gefühl, so ist es christliche
Pflicht. „Gerechtigkeit" und „Liebe" schließen sich nicht aus. Wohlwollen und Treue
smd Tugenden, die man nicht aus der Gesellschaft verbannen sollte. Man soll nicht in
der Bekämpfung des einseitig patriarchalischen Standpunktes nun in allen Wohlfahrts
Einrichtungen bewußte oder unbewußte Attentate auf die Freiheit und selbständige Be
wegung der Arbeiter wittern, die besten Absichten mißdeuten, und dem Arbeitgeber jedes
wahre ideale Streben verleiden — um so weniger, als wir die englischen Arbeiter-Orga
nisationen noch nicht haben.
Wir meinen, die ehrliche Anerkennung der vollen Gleichberechtigung der
Arbeiter bei Schließung des Arbeitsvertrages und das Gefühl der Pflicht und der Ver
antwortung des durch Intelligenz, gesellschaftliche Stellung und Einfluß höher stehenden
Arbeitgebers schließt sich nicht nus.^ In der Verbindung des „patriarchalisch"-deutschen
und des „demokratisch"-englischen Standpunktes liegt die Lösung.
. Was speciell die Lohnfrage anbelangt, so „wird derjenige Arbeitgeber, welcher
seine Bestrebungen: die Arbeiter zur Sparsamkeit zu erziehen, denselben eine aus
reichende Wohnung zu verschaffen, sieŞvor Roth, vor Inanspruchnahme der Armen
pflege zu bewahren :c., mit Erfolg gekrönt sieht, um so freudiger die Hand bieten,
durch gute Löhne die Lebenshaltung der Arbeiter auch noch weiter zu heben.
Bethätigung des Wohlwollens auf dem einen Gebiete weckt und fördert die Freude am
Schaffen auch ans andern Gebieten. Wer für Wohlfahrts-Anstalten nichts übrig hat,
wird jedenfalls auch nicht mehr an Löhnen zahlen, als er durch die Concurrenz zu
zahlen gezwungen ist, wer dagegen seine persönliche Theilnahme den Arbeitern
und ihren Familien zuwendet, wer Gelegenheit nimmt, Einblick in deren Verhältnisse zu
Nehmen, wird auch alles aufbieten, den Arbeitern durch gute Löhne die Sorgen zu er
leichtern, denselben auch ihren Antheil an den Freuden des Lebens zu sichern.
„Im Uebrigen bedarf es wohl kaum der weitern Ausführung, daß wir (mit Herrn
Oechelhäuser, in der allmäligen. nachhaltigen Steigerung des Lohn
niveau's das — oder wenigstens ein — Hanptmoment in der Lösung der socialen
Frage erblicken. »Das Streben nach einer solchen allmäligen Erhöhung der Löhne ist also
von Seiten der Arbeiter ein vollständig berechtigtes, so weit es die dem Arbeit
geber duich die Eoncurrenz gezogenen Grenzen achtet, und es ist unabweisbare
Pflicht des Arbeitgebers, demselben so weit zu entsprechen, wie es die
Rücksicht auf Gegenwart und Zukunft seines Unternehmens nur gestaltet. Dem denkenden