Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Einathmung  von  Rauch  und  Staub  spielen  hier  gewiß  die  gewaltigen  Muskel-Mstrengunge»,
  die  grellen  Temperatur-Unterschiede,  wahrscheinlich  auch  der  Branntwein ­
  eine  wesentliche  Rolle.  —  Während  in  ganz  Rheinland  die  Sterblichkeit
an  Tubercu  lose  sür  je  lOOOO  Lebende  für  die  männliche  Bevölkerung  53,  für
bie  weibliche  44  betrug,  starben  in  den  Jahren  1875—79  an  Tuberculose  von
je  10  000  Lebenden  (nach  Lir.  Schmitz,  „Einfluß  des  Geschlechts  und  Lebensalters ­
  auf  die  Schwindsuchtssterblichkeit",  „Centralblatt  für  allgem.  Gesundheitspflege", ­
  Ergänzungsheft  Nr.  3,  1884)  in
Von  der  mannt.  Bevötk.  Von  der  weibl.  Bevölk.

Stobt  Grefdb  86  59
„  9%.  Wbad)  88  58
„  Remscheid  79  40
Landkreis  Crefeld  82  54
Kreis  Kempen  78  62
„  Gladbach  73  59

Je  nach  der  Betheiligung  der  Geschlechter  an  der  gewerblichen  Beschäftigung
in  der  Textil-Industrie  resp.  als  Schleifer  bemißt  sich  auch  die  Sterblichkeit. ­

Die  zunehmende  Erkenntniß  des  Zusammenhanges  zwischen  Berufsarbeit ­
  und  Sterblichkeit  wird  hoffentlich  die  Gesetzgebungs-Factoren  und
Verwaltungsbehörden  zu  energischeren  Maßnahmen  anspornen.  Wie  z.  B.
auf  dem  Gebiete  der  allgemeinen  Fabrik-Hygiene  vorzugehen  sein
Möchte,  dafür  kann  eine  Regierungs-Verordnung  des  Fürstenthums  Neuß
a.  L.  vom  12.  Juli  1878  als  Beispiel  dienen.  Dieselbe  bestimmt  (s.  A.
Pütsch,  Sicherung  der  Arbeiter  gegen  die  Gefahren  für  Leben  und
Gesundheit  im  Fabrikbetrieb.  Berlin  1883.  S.  100  ff.):
§  14.  Bei  gewerblichen  Anlagen  muß  in  den  Räumen,  in  welchen  dauernd  Menschen
beschäftigt  werden,  soweit  der  Gegenstand  der  Fabrication  es  zuläßt,  für  ungehinderten
Zutritt  frischer  Luft  gesorgt  sein.
Wo  mit  der  Arbeit  gesundheitsschädlicher  Staub,  üble  Gerüche  oder  große  Hitze  verbunden ­
  sind,  muß,  soweit  der  Gegenstand  der  Fabrication  es  zuläßt,  ein  kräftiger  Luftwechsel ­
  hergestellt  sein.  Falls  solches  durch  einfache  Oeffnungen  nicht  genügend  hat  geschehen
können,  muß  durch  mechanische  Vorrichtungen  (Ventilatoren,  Exhaustoren)  Abhülfe  gejchaffen
  sein.
In  Arbeitsräumen,  wo  sich  erfahrungsgemäß  infolge  des  Betriebes  eine  schädliche
Trockenheit  der  Luft  entwickelt,  ist  in  geeigneter  Weise  für  Herstellung  einer  angemessenen
Luftfeuchtigkeit  Sorge  zu  tragen.
§  15.  In  den  gewerblichen  Anlagen,  in  welchen  sich  schädliche  Gase  oder  Dämpfe
entwickeln,  müssen,  soweit  der  Betrieb  es  zuläßt,  Einrichtungen  getroffen  sein,  welche  eine
aachtheilige  Einwirkung  auf  die  Gesundheit  der  Arbeiter  ausschließen
tz  16.  Sofern  sich  bei  einem  Gewerbebetriebe  oder  in  einer  Fabrik  flüssige  Betriebs-Abgänge
  bilden,  welche  durch  faulende  Stosse  verunreinigt  sind  oder  gesundheitsschädliche
Beimischungen,  z.  B.  Säuren,  Laugen,  Metalljalzc  u.  s.  w.  enthalten,  ist  für  eine  angemessene ­
  Abführung  derselben  aus  den  Fabriklocalen  mittels  dichter  Rinnen-  oder  Rohrleitungen ­
  Sorge  zu  tragen
            
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