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Einathmung von Rauch und Staub spielen hier gewiß die gewaltigen Muskel-Mstrengunge»,
die grellen Temperatur-Unterschiede, wahrscheinlich auch der Branntwein
eine wesentliche Rolle. — Während in ganz Rheinland die Sterblichkeit
an Tubercu lose sür je lOOOO Lebende für die männliche Bevölkerung 53, für
bie weibliche 44 betrug, starben in den Jahren 1875—79 an Tuberculose von
je 10 000 Lebenden (nach Lir. Schmitz, „Einfluß des Geschlechts und Lebensalters
auf die Schwindsuchtssterblichkeit", „Centralblatt für allgem. Gesundheitspflege",
Ergänzungsheft Nr. 3, 1884) in
Von der mannt. Bevötk. Von der weibl. Bevölk.
Stobt Grefdb 86 59
„ 9%. Wbad) 88 58
„ Remscheid 79 40
Landkreis Crefeld 82 54
Kreis Kempen 78 62
„ Gladbach 73 59
Je nach der Betheiligung der Geschlechter an der gewerblichen Beschäftigung
in der Textil-Industrie resp. als Schleifer bemißt sich auch die Sterblichkeit.
Die zunehmende Erkenntniß des Zusammenhanges zwischen Berufsarbeit
und Sterblichkeit wird hoffentlich die Gesetzgebungs-Factoren und
Verwaltungsbehörden zu energischeren Maßnahmen anspornen. Wie z. B.
auf dem Gebiete der allgemeinen Fabrik-Hygiene vorzugehen sein
Möchte, dafür kann eine Regierungs-Verordnung des Fürstenthums Neuß
a. L. vom 12. Juli 1878 als Beispiel dienen. Dieselbe bestimmt (s. A.
Pütsch, Sicherung der Arbeiter gegen die Gefahren für Leben und
Gesundheit im Fabrikbetrieb. Berlin 1883. S. 100 ff.):
§ 14. Bei gewerblichen Anlagen muß in den Räumen, in welchen dauernd Menschen
beschäftigt werden, soweit der Gegenstand der Fabrication es zuläßt, für ungehinderten
Zutritt frischer Luft gesorgt sein.
Wo mit der Arbeit gesundheitsschädlicher Staub, üble Gerüche oder große Hitze verbunden
sind, muß, soweit der Gegenstand der Fabrication es zuläßt, ein kräftiger Luftwechsel
hergestellt sein. Falls solches durch einfache Oeffnungen nicht genügend hat geschehen
können, muß durch mechanische Vorrichtungen (Ventilatoren, Exhaustoren) Abhülfe gejchaffen
sein.
In Arbeitsräumen, wo sich erfahrungsgemäß infolge des Betriebes eine schädliche
Trockenheit der Luft entwickelt, ist in geeigneter Weise für Herstellung einer angemessenen
Luftfeuchtigkeit Sorge zu tragen.
§ 15. In den gewerblichen Anlagen, in welchen sich schädliche Gase oder Dämpfe
entwickeln, müssen, soweit der Betrieb es zuläßt, Einrichtungen getroffen sein, welche eine
aachtheilige Einwirkung auf die Gesundheit der Arbeiter ausschließen
tz 16. Sofern sich bei einem Gewerbebetriebe oder in einer Fabrik flüssige Betriebs-Abgänge
bilden, welche durch faulende Stosse verunreinigt sind oder gesundheitsschädliche
Beimischungen, z. B. Säuren, Laugen, Metalljalzc u. s. w. enthalten, ist für eine angemessene
Abführung derselben aus den Fabriklocalen mittels dichter Rinnen- oder Rohrleitungen
Sorge zu tragen