Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Vorkehrungen  rc.  aus;  die  Anlage  von  Bade-  und  Wasch-Einrich-^ngen,
  von  besondern  Umkleideräumen,  von  Sälen  und  Garten-Anlagen
  zum  Aufenthalt  während  der  freien  Zeit,  zum  Einnehmen  der
Mahlzeiten,  sorgfältigere  Anlage  der  Abtritte,  mit  besondern,  für  die
Geschlechter  getrennten  Zugängen,  mit  Verschluß  und  Wasserspülung,
îunstliche  Ventilation  durch  Exhanstoren  oder  Impulsore»  mit  Wasser-Abkühlung
  oder  -Erwärmung.  Vorrichtungen  zur  Absaugung  von  Staub
"nd  ungesunden  Gasen  werden  häufiger.  Auch  die  Fürsorge  für  bessere
Nahrung:  Menagen  zur  Gewährung  eines  billigen  und  guten  Essens,
Vorrichtungen  zur  Erwärmung  des  mitgebrachten  Essens,  Verabreichung
von  Kaffee,  Thee,  Suppe,  Bier  rc.  mit  gleichzeitiger  Verdrängung  des
Branntweins  aus  der  Fabrik  sind  dankenswerthe  Bestrebungen,  für  die
^os  öffentliche  Interesse  wächst.  —  Die  Erfahrungen  und  die  Statistik
ì'er  Kranken-  und  Invaliditäts-Versicherung  werden  die  specişifchen
  Gefahren  der  verschiedenen  Jndnstrieen  und  die  Nothwendigkeit
vttd  Zweckmäßigkeit  entsprechender  Gegenmaßnahmen  noch  klarer  legen,
vud  damit  hoffentlich  der  privaten  wie  gesetzgeberischen  Initiative  weitere
wirksame  Anregung  geben.
Was  speciell  die

Verhütung  der  Gefahren  für  die  Sittlichkeit
^belangt,  so  sind  die  entsprechenden  Maßnahmen  bereits  früher  (s.  S.
^  ff.)  erörtert.  Im  Allgemeinen  muß  verlangt  werden:  niöglichste
Trennung  der  Geschlechter  in  der  Fabrik;  Anlage  je  nach  Ge->chlecht
  getrennter  Aborte  mit  getrennten  Zugängen;  besondere
A^asch-  und  Um  kleid  e-Räume;  Einrichtung  von  geeigneten,  im
Sinter  gewärmten  Anfen  that  ts  ran  men  ,  sowohl  während  der  Pausen
lvr  die  jugendlichen  Arbeiter,  wie  auch  Mittags  zum  Einnehmen
ves  Mittagsmahls  für  die,  welche  nicht  nach  Hause  gehen,  ebenîvlls
  nach  Geschlechtern  getrennt,  jedensalls  aber  unter  strenger  Aussicht.
In  der  Regierungs-Verordnung  für  Neuß  a.  L.  ist  neben  den  schon  mitgetheilten
^ņschläglichcn  Bestimmungen  auch  folgende  aufgenommen:
§  21.  Wo  neben  den  männlichen  Arbeitern  auch  Frauen  und  Mädchen  beschäftigt
Lìchen,  ist  darauf  zu  halten,  das;  die  Geschlechter  während  der  Arbeit  möglichst  getrennt
şiņb.  In  großen  gemeinsamen  Arbeitssälen  ist  darauf  zu  halten,  daß  die  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  in  gesonderten  Abtheilungen  angestellt  werden.
Auch  in  einer  Polizei-Verordnung  der  Regierung  in  Aachen  (vom  3.  Mai  1876)
şiņb  getrennte  Umkleide-Nüume  gefordert.  Eine  Anweisung  der  Königl.  Regierung  zu
ļ^ier  vom  14.  März  1875  enthält  dieselbe  Forderung  (bie  Bestimmung  des  §  21  oben
örtlich,  so  daß  sie  Vorbild  gewesen  zu  sein  scheint)  und  außerdem  die  Vorschrift:  daß  auspichende, ­
  heizbare  und  angemessen  eingerichtete  Speiseräume  herzustellen  sind  (für  die  Mitnicht
  nach  Hause  sich  begebenden  Arbeiter),  „während  gleichzeitig  geeignete  Vorkeh-
            
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