Object: error

185 
Das Clearinghouse. 
Die formelle Vereinigung der Abrechnung von Tarifen, 
Welche in der Classification oder im System verschieden sind, 
bietet keine nennenswerthen Vortheile. Eine organische Ver 
bindung, ein mateiielles Zusammenfassen ist doch nicht möglich; 
die Abrechnung für die verschiedenen Tarife muss auch dann 
ganz getrennt aufgestellt werden, und daraus, dass die bisher 
an verschiedenen Orten befindlichen Specialbüreaus nunmehr 
räumlich bei einander sind und Abtheilungen eines Central- 
bureaus heissen, ergiebt sich keine Arbeitsersparung. Der 
einzige Vortheil wäre, dass die Schlusssaldirung der Saldi aus 
den verschiedenen Verkehren sofort, also etwas früher als 
jetzt duich die gesondert bestehende Generalsaldirungsstelle, 
erfolgen könnte; aber dieser nicht bedeutende Gewinn wird 
mehr als aufgewogen durch die verringerte Garantie für die 
Dichtigkeit der Abrechnung, wie sie sich daraus ergiebt, 
dass die unmittelbare Aufsicht und Leitung der mit dem ein 
zelnen Verbandtarif völlig vertrauten geschäftsführenden 
Direcctioii des betreffenden Verbandes fehlt. 
Was die Zeitdauer und die Kosten der Abrechnung im Zeitdauer und 
englischen Clearinghouse betrifft, so erhellt zunächst, dass Kosten der 
die erstere in jedem Special- oder Central - Abrechnungs- Abrechnung, 
bureau sich nach der Länge der Abrechnungsperiode be 
stimmen muss. Beträgt diese einen Monat, so dürfen die im 
Abrechnungsbüreau vorzunehmenden Arbeiten der Kegel nach 
auch nicht weniger und nicht mehr als einen Monat in An 
spruch nehmen, weil sonst entweder in den letzten Tagen, bis 
zum Eingang des Materials für den folgenden Monat nichts 
zu thun wäre, oder der Beginn und damit die Fertig 
stellung der einzelnen Monatsabrechnung sich von Monat 
zu Monat mehr hinausschieben müsste. In England 
gehen die, das Abrechnungsmaterial bildenden Rapporte der 
Stationen bis zum 8. des folgenden Monats beim Clearing 
baus ein, und bis znm 8. des zweitfolgenden Monats ist die 
Abrechnung fertig. In Deutschland kann mit der eigent 
lichen Abrechnung erst viel später als in England be"
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.