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Das Clearinghouse.
Die formelle Vereinigung der Abrechnung von Tarifen,
Welche in der Classification oder im System verschieden sind,
bietet keine nennenswerthen Vortheile. Eine organische Ver
bindung, ein mateiielles Zusammenfassen ist doch nicht möglich;
die Abrechnung für die verschiedenen Tarife muss auch dann
ganz getrennt aufgestellt werden, und daraus, dass die bisher
an verschiedenen Orten befindlichen Specialbüreaus nunmehr
räumlich bei einander sind und Abtheilungen eines Central-
bureaus heissen, ergiebt sich keine Arbeitsersparung. Der
einzige Vortheil wäre, dass die Schlusssaldirung der Saldi aus
den verschiedenen Verkehren sofort, also etwas früher als
jetzt duich die gesondert bestehende Generalsaldirungsstelle,
erfolgen könnte; aber dieser nicht bedeutende Gewinn wird
mehr als aufgewogen durch die verringerte Garantie für die
Dichtigkeit der Abrechnung, wie sie sich daraus ergiebt,
dass die unmittelbare Aufsicht und Leitung der mit dem ein
zelnen Verbandtarif völlig vertrauten geschäftsführenden
Direcctioii des betreffenden Verbandes fehlt.
Was die Zeitdauer und die Kosten der Abrechnung im Zeitdauer und
englischen Clearinghouse betrifft, so erhellt zunächst, dass Kosten der
die erstere in jedem Special- oder Central - Abrechnungs- Abrechnung,
bureau sich nach der Länge der Abrechnungsperiode be
stimmen muss. Beträgt diese einen Monat, so dürfen die im
Abrechnungsbüreau vorzunehmenden Arbeiten der Kegel nach
auch nicht weniger und nicht mehr als einen Monat in An
spruch nehmen, weil sonst entweder in den letzten Tagen, bis
zum Eingang des Materials für den folgenden Monat nichts
zu thun wäre, oder der Beginn und damit die Fertig
stellung der einzelnen Monatsabrechnung sich von Monat
zu Monat mehr hinausschieben müsste. In England
gehen die, das Abrechnungsmaterial bildenden Rapporte der
Stationen bis zum 8. des folgenden Monats beim Clearing
baus ein, und bis znm 8. des zweitfolgenden Monats ist die
Abrechnung fertig. In Deutschland kann mit der eigent
lichen Abrechnung erst viel später als in England be"