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Das Clearinghouse.
Generell
einheitliche
Classification
auch
Vorbedinpung
des englischen
Abrechnuugsmoclus.
scliliessen, die Abrechnung, statt ihren Beamten, von denen
sie die Ueberzeugiing einer solchen genauen Bekanntschaft
haben, einem Central-Abrechnungsbüreaii anzuvertrauen, dessen
Beamte mindestens keine gleich grosse Garantie dafür bieten.
Dass die Abrechnung nach festen Antheilen durch ein besonderes
Bureau geschehen kann, soweit ein formell einheitlicher
laiif d. h. mit gleicher Klassenbildung und Eintheilung vorhanden
ist, beweisen die Erfahrungen mit den einzelnen Verbands-Abrechn
ungsbüreaus in Deutschland; da die Grösse
des Gebiets an sich kein Hinderniss bildet, würde also auch
ein Central-Abrechnungsbüreau bei allgemeiner Annahme einer
geneiell einheitlichen Classification möglich sein. Nach Eiutuhrung
einer solchen würde der Fall, dass für eine Strecke
derselbe Antheil gilt, gewiss noch häufiger als jetzt eintreten,
wahrend die Tarifklassen ini ganzen Verkehr Deutschlands
sich formell deckten. Die Zahl der Relationen, für
welche der monatliche Frachtantheil in der einzelnen Tarifklasse
sich mit Einem Exempel ausrechnen liesse, würde
somit noch sein gegen den jetzigen Zustand wachsen, wo dies
immei nui tüi den Bereich Eines Verbandes zutreffen kann,
da die Tarifklassen des andern Verbandes anders gebildet
sind, und mithin unter allen Umständen darüber besonders
abgerechnet werden muss. l)as Vcndiandensem vcni.insnahmesatzen
fur einzelne Artikel neben den regulären Tarifklassen,
schadete nichts, da dann nur in den betreffenden Relationen
d^e :%abl der idbzurechnenden Klassen d h. der einzelnen
Exempel etwas grösser würde.
Eine generell einheitliche Classification ist auch bei dem
engiisc len Abrechnungsmodus Bedingung, weil die Festsetzung
der einzelnen Terminalkategorien darauf beruhet*). Gar für
^Tarife, welche aus verschiedenen Systenien coinbinirt sind,
wie sie bei hortdauer des gegenwärtigen Zustandes in Deutschhand^unvermehRich
werden und zwar in grrösserer Zahl,
Iheilung nach der Meilenzahl undenkbar.
') Vergl. S. 176.