Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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nachzuweisen,  eine  Aufgabe,  die  ihm  bisher  fast  ganz  erspart  gewesen  war.  Erfreulicher ­
  Weise  sind  die  zu  erfüllenden  Formalitäten  leidlich  beschränkt  worden.
Nach  einem  Beschlusse  des  Bundesrathes  vom  30.  Januar  d.  I.  lpublizirt  im
-Neichs-Anzeiger  vom  3.  Februar)  wird  der  Ursprungsnachweis  in  strenger  Form
l  durch  ein  vom  deutschen  Consul  des  betreffenden  ausländischen  Bezirkes  ausgestelltes ­
  Attest)  nur  für  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchte.  Gerste.  Mais
verlangt.  Für  eine  zweite  Kategorie  von  Waaren  —  nämlich  für  Bettfedern,
Bau-  und  Nutzholz,  Wein  und  Most  in  Fässern,  Butter,  Fleisch,  Wild,  getrocknete
Mandeln,  Eier,  Ochsen,  Jungvieh,  Schweine  —  werden  Atteste  des  Heimathlandes
oder  eventuell  auch  Schiffspapierc,  Fakturen,  Original-Frachtbrieşe  rc.,  sofern  sich
daraus  der  Ursprung  glaubhaft  nachweisen  laßt,  anerkannt.  Bei  sämmtlichen  vorgenannten ­
  Waaren  kann  der  Zollamtsvorstand  auch  gänzlich  von  einem  besonderen
Nachweise  abseben,  falls  Zweifel  au  dem  bevorzugten  Ursprünge  nicht  bestehen.
Für  die  anderen  zollbegünstigten  Gegenstände  endlich  wird  der  Nrsprungsnachweis
nur  ausnahmsweise  verlangt,  sofern  nämlich  besondere  Bedenken  über  die  Herkunft
aus  meistbegünstigtem  Lande  obwalten  Nach  einigen  Schwierigkeiten  der  Uebergangszeit
  werden  diese  Bestimmungen  nunmehr  unseres  Wissens  von  den  Behörden
mit  allem  dem  Handel  erwünschten  und  nötbigen  Entgegenkommen  und  sachgemäßer
Berücksichtigung  der  speziellen  Umstände  gehandbabt.
,,Da  die  handelspolitische  Neugestaltung  mit  dem  1.  Februar  d.  I.  ihren  Abschluß ­
  noch  nicht  erreicht  batte,  so  ist  dem  Bundeörath  durch  Gesetz  vom  30.  Januar
d.  I.  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  vom  I.  Februar  d.  I.  ab  die  für  die
Einfuhr  nach  Deutschland  vertragsmäßig  bestehenden  Zollbefreiungen  und  Zoll
ermäßigungen  auch  solchen  Staaten,  welche  eine»  vertragsmäßigen  Anspruch  hierauf
nicht  haben,  gegen  Einräumung  angemessener  Vortheile  ganz  oder  theilweise  bis
längstens  zum  l.  Dezember  lSy2  zuzugestehen.
„Hiervon  ist  bereits  gegenüber  Spanien  Gebrauch  gemacht  worden,  indem
den  spanischen  Boden-  und  Industrie-Erzeugnissen  die  Einfuhr  nach  Deutschland
zu  den  Vertragssätzen  bis  einschließlich  zum  30.  Fuli  d.  I.  gestattet  worden  ist.
jedoch  mit  Ausschluß  der  in  den  Handelsverträgen  Deutschlands  mit  Oesterreich
und  Italien  enthaltenen  Zollbegünstigungen  für  Wein  in  Fässern  der  Daris
nummer  25  e  1.  Andererseits  bat  Spanien  den  deutschen  Produkten,  ausgenommen
den  Alkohol,  bis  zum  30.  Juni  d.  I.  die  Meistbegünstigung  zugestanden,  d.  h.  die
Gleichstellung  mit  den  Produkten  derjenigen  Länder,  deren  Handelsverträge  mit
Spanien  am  30.  Juni  d.  I.  ablaufen  lReichs-Anzeiger  vom  2.  Februar  d.  I.).
„Nunmehr  sind,  wie  schon  berührt,  zunächst  von  europäischen  Staaten  lediglich ­
  Rußland,  Rumänien  und  Portugal  obne  Handelsvertrag  mit  Deutschland  und
daher  bei  uns  auch  nicht  meistbegünstigt.  Es  wäre  sehr  zu  wünschen,  daß  auch
.mit  diesen  angemessene  Verträge  zu  Stande  kämen,  zumal  mit  Rußland,  bei  dessen
im  kommenden  Herbste  doch  zu  erwartenden  Wiedereintritt  in  die  Reihe  der
Getreidelieferanten  Westeuropas  eine  differentielle  Behandlung  seines  Getreides  un
liebsame  Verschiebungen  der  gewohnten  Verkehrswege  verursachen  würde.
,,Den  Hauptinhalt  der  Verhandlungen  des  Reichstages  über  die  Verträge
haben  die  Klagen  der  Land-  und  Forstwirthschaft  ausgemacht,  welche  dahin  gingen,
daß  diesen  Erwerbszweigen  Opfer  an  ihren  Einkünften  zugemnthet  seien,  um  das
Arbeitsfeld  und  den  Gewinn  der  Industrie  und  des  Handels  zu  erweitern.  Wir
brauchen  nach  den  überaus  eingehenden  Erörterungen  des  Reichstages  diese  Frage
nicht  näher  zu  beleuchten  und  wollen  nur  kurz  unseren  Standpunkt  dazu  so  kenn-
            
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