Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Werbegerichte,i,  sowie  den  Abschluß  der  neuen  deutschen  Handelsverträge  mit
Oefterreich-Ungarn,  der  Schweiz.  Stalten  und  Belgien  .  .  .  Was  die  nenen  deutschen ­
  Handelsverträge  betrifft,  so  verhehlen  wir  „ns  nicht,  daß  durch  dieselben
keineswegs  eine  wirksaine  Erleichterung  der  internationalen  Arbeitstheiluug,  wie
solche  vom  principiellen  Standpunkte  erwünscht  sein  möchte,  herbeigeführt  worden
ist,  ja  daß  sogar  die  tbatsächliche»  Erleichterungen,  welche  die  neuen  Verträge
bieten,  vielfach  sehr  geringe  sind  —  immerhin  gebührt  demselben  aber  das  große
Verdienst,  das;  sie  auf  einem  nicht  nnbeträchllichen  Gebiete  Mitteleuropas  den
Verkehr  für  die  Dauer  von  12  Jahren  vor  neuen  plötzlichen  Störungen  und
Hemmnissen  durch  Zollerhöhungen  gesichert  haben."
Handelskammer  zu  Halle  a.  d.  S.
„Wegen  des  Abschlusses  eines  Handel  ^Vertrages  mit  Oesterreich  Ungarn,  Italien,
Belgien  und  der  Schweiz  haben  mehrfach  Erhebungen  angestellt  werden  müssen,
wie  auch  Verhandlungen  int  Schoße  der  Kammer,  in  den  Jahren  1890  und  1891
darüber  stattgefunden  haben.  Aus  den  vielfachen  Umfragen  und  Berathungen
wollen  wir  an  dieser  Stelle  nur  hervorheben,  daß  wegen  des  Abschlusses  eines
Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Nugarn  re.  eine  mehrmalige  Berichterstattung  au
den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  stattgefunden  hat,  wie  auch  die
Handelskammer  mit  dem  Präsidium  des  Deutschen  Handeletagcs  in  der  gleichen
Angelegenheit  einen  ausführlichen  Schriftwechsel  zu  führen  Veranlassung  nahm.
Die  Stellungnahme  der  Handelskammer  in  der  Frage  des  Abschlusses  eines
Handelsvertrages  mit  Oesterreich  Ungarn  wie  auch  mit  anderen  niitteleuropäifchcu
Staaten  ging  dahin,  daß  sie  diese  Thätigkeit  der  Regierung  mit  Freude  begrüßte,
da  sie  eine  engere  Aneinanderkettung  der  mitteleuropäischen  Staaten  in  wirthschaft
licher  Hinsicht  als  eine  Rothwcndigkeit  für  die  wirthschaftliche  Entwickelung  dieser
Staaten  betrachten  mußte,  um  gegenüber  den  sonstigen  großen  Zollverbänden  kräftig ­
  auftreten  zu  können.  Die  Handelsverträge  mit  Oefterreich-Ungarn.  Italien.
Belgien  und  der  Schweiz  find  mit  dem  l.  Februar  1XH2  in  Kraft  getreten.  Ueber
die  Wirkungen  können  mit  einiger  Sicherheit  bei  de»  nur  in  ganz  geringem  Grade
ermäßigten  Zollsätzen  vor  der  Hand  noch  keine  Mittheilungen  gemacht  werden."
weiteste  der  Kaufmannschaft  zu  Mastdcburst.
„Für  die  äußere  Handelspolitik  war  das  verflossene  Jahr  ein  höchst  bedeutsaines.
  Der  Ablauf  der  Handelsverträge  mit  einer  Reihe  von  Staaten,  so  mit
OesterreichUngarn,  Italien,  der  Schweiz.  Belgien,  machte  Verhandlungen  über
neue  Verträge  nöthig,  welche  Verhandlungen  zu  dem  freudig  zu  begrüßenden  Er
gebnisse  des  Abschlusses  neuer,  dem  Deutschen  Reiche  im  großen  Ganzen  nicht  un
günstiger  Handelsverträge  führten.  Wenn  auch,  wie  leicht  begreiflich,  nicht  allen
von  der  deutschen  Industrie  gehegten  Wünschen  in  diesen  Handelsverträgen  Rechnung
getragen  werden  konnte,  so  sind  sie  doch  in  zweierlei  Hinsicht  als  durchaus  erfreulich ­
  zu  betrachten:  einmal,  weil  in  ihnen  mit  dem  unseres  Erachtens  auf  die  Dauer
nicht  ungefährlichen  Systeme  einer  Hochschutzpolitik  gebrochen  wurde,  deren  Fortsetzung
  den  deutschen  Export  voraussichtlich  immer  empfindlicher  geschädigt  hätte,
und  dann,  weil  sie  eine  Stabilität  der  Zollverhältnisse  aus  einen  immerhin  nicht
nnbeträchtlichen  Zeitraum  von  12  Jahren  mit  sich  gebracht  haben.  Daß  eine  Ein
kehr  in  Bezug  auf  die  Zollpolitik  vounöthen  war,  sollte  das  Deutsche  Reich  nicht
bald  isolirt  dastehe»  und  seiner  auf  den  ausländischen  Markt  angewiesenen  mächtigen
            
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