Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Industrie  der  Absatz  versperrt  werten,  baden  wir  borrito  in  ftüberen  Jahresberichten
angeführt:  wir  baden  darauf  hingedeutet,  daß  die  Gefahr,  welche  in  der  panamerikanischen ­
  Idee,  in  der  Absperrung  .Nutzlands.  in  der  vielleicht  auch  nicht  mcbr
fernen  Verwirklichung  des  ..Greater  Britain"  (bcc  ZufammeņschlusseSĢroDritannieuS
mit  seinen  Colonie,,  zu  einem  geschloffenen  Zollgebiete  liege,  geradezu  auf  eine
Verständigung  mit  den  mittel-  und  südeuropäischcn  Staaten  hindränge  Die
neueren  Ereignisse  auf  dem  Gebiete  der  äußeren  Handelspolitik  haben  »ns  schon
jetzt  siecht  gegeben:  denn  die  geschlossenen  Handelsverträge  mit  den  erwähnten
mittel-  und  südcuropäischcn  Staaten  sind  voraussichtlich  nur  die  Vorläufer  einer
noch  viel  engeren  handelspolitschen  Annäherung.  Daß  eine  solche  engere  zollpolitische
  Verbindung  der  mitteleuropäischen  Staaten,  besonders  wenn  noch  einige
Balkanländer  hinzutreten,  von  größter  volkswirthschaftlicher  Tragweite  sein  würde,
unterliegt  keinem  Zweifel:  sic  würde  einerseits  die  verbündeten  Staaten  von  allen
übrigen  wiithfchaftlich  unabhängiger  machen,  andererseits  darum  den  Export  jener
hervorragenden  Produkte  der  zollvcrbünketen  Länder,  welcher  das  Ausland  bedarf,
gleichwobl  kaum  hemmen;  sie  würde  gleichzeitig  eine  gegenseitige  volkswirthschaftliche
  Stärkung  der  verbündeten  Staaten  bedeuten,  da  denselben  ein  erweitertes
Absatzgebiet  dauernd  gewährleistet  wäre;  sie  würde  endlich  auch  politisch  von  der
größten  Tragweite  sein.  La  sie  auch  eine  Annäherung  oder  Einigung  in  Steuergesetzgebung. ­
  Währung,  eine  Gemeinsamkeit  verschiedener  NechtSgebiete  herbeiführen,
zun,  Tbeile  sogar  zur  Voraussetzung  haben  müßte.
..Allerdings  sind  zur  Erreichung  dieser  zukünftigen  Gestaltung  der  Zollver-'hältinsse
  Mitteleuropas  noch  sehr  erhebliche  Schwierigkeiten  zu  überwinden.  Wir
verkennen  keinen  Augenblick,  daß  eine  viel  weitergehende  Ausgleichung  der  wirtbjchaftlichen
  Entwicklung  der  betkciligten  Staaten  erfolgen  muß,  soll  nicht  der  eine
auf  Kosten  des  anderen  leiden.  Allein  wir  meinen  auch,  daß  diese  wirtbschaftliche
Entwicklung  in  den  einzelnen  Staaten  je  nach  ihrer  natürlichen  Veranlagung  erfolgen
  kann  »nd  wird,  so  daß  nicht  mehr  ein  ängstliches  Abwägen  der  (Gleichheit
auf  allen  wirthschaftlichen  Gebieten  nöthig  werden  wird,  sondern  nur  in  der
wirthschastlicheu  Bedeutung  jedes  Staates  „ach  der  einen  oder  anderen  Richtung
hinreichende  Gewähr  für  die  Wahrung  seiner  Interessen  bei  einer  ZoUvereinigung
erblickt  werden  kann-  Es  wird  auf  agrarischem  wie  auf  industriellem  Gebiete
mehr  zu  einer  Art  Arbeitstheilung  kommen,  und  damit  wird  ein  wesentlicher  Tbeil
der  Bedenken,  welche  beute  noch  gegen  die  Zolleinigung  sprechen,  beseitigt  werden.
Enticheidend  für  das  Zustandekommen  eines  Zollbündnisses  in  der  angedeuteten
Art  ist  aber  die  beute  noch  kaum  zu  beantwortende  Frage,  ob  Nordamerika,  ob
Rußland  auf  dem  Systeme  der  Abschließung  beharren,  ob  das  hier  und  dort  in
seinem  Exporte  bereits  zurückgedrängte  Großbritannien  nicht  der  Idee  des  ..Greater
Britain“  näher  treten  wird.  Sollte  diese  Gefahr  fortbestehen  und  näher  rücken,
dann  ivlrt  allerdings  schon  der  Wunsch,  noch  ärgerem  Schaden  möglichst  zu  entgeben,
  die  mitteleuropäischen  Staaten  zu  dem  Zollbündnisse  drängen,  in  welchen,
sie,  wenn  auch  nicht  ohne  Schaden  im  Einzelnen,  im  großen  Ganzen  doch  zu  gewinne» ­
  haben  werden.
„Mag  aber  diese  eigenartige  und  bedeutsame  Gestaltnug  noch  ferner  Zukunft
vorbehalten  sein,  so  ist  doch  die  schon  eingetretene  Wendung  unserer  Zollpolitik
mit  Freude  zu  begrüßen.  Sind  auch  bisher  die  Aenderungen  der  Zolltarife,  die
Ermäßigungen  der  Zollsätze  noch  nicht  sehr  bedeutende,  so  liegt  doch,  wie  oben
erwähnt,  in  der  Stabilität  derselben,  in  ihrer  Festlegung  auf  12  Jahre  ein  nicht
            
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