Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Zollerleichterungen des anderen Theils als werthvolle Zugeständnisse betrachten 
werden, welche auf Artikel Bezug haben, deren Export ihnen selbst möglich, deren 
Import aber für den anderen Theil wirthschastli'ches Bedürfnis, ist. 
»Wie wir schon oben sagten, betrachten wir die soeben mit den Handels 
verträgen vollzogene Action als einen Schritt auf der Bahn des wirthschafte 
politischen Systcmwechsels und wir können nur wünschen, das; diese Babn 
auch weiterhin innegehalten wild. War es das angebliche nationale Produzenten 
interesse, welches im Jabre 187!) in den maßgebenden .^reisen den Umschwung 
der wirthschaftspolitischen Stimmung hervorrief, so bat die 12 jährige praktische 
Ersahrnng die Einsicht zur Folge gehabt, daß durch das Hochschutzzollsystem nicht 
allein die Interessen der Consumtion und des Handels sondern vielfach auch und 
in immer steigendem Maße diejenigen der deutschen Production auf das empfind 
lichste geschädigt worden sind. Den Zollerhöhungen des Inlandes folgten als 
natürliche Reaction ebensolche im Auslande; Ueberproduction und mangelnder 
Absatz war beider nothwendige Folge. Bon den Maßnahmen des Auslandes hat 
aber wohl schließlich keine einzige so sehr dazu beigetragen, in weiten Kreisen die 
Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der wirthschaftspolitischen Umkehr zu ver 
breiten, als die jüngste Tariferhöhung in den Vereinigten Staaten von Nord 
amerika. Wie der Morrilltarif von >861 zu dem handelspolitischen Zusammen 
schluß der europäischen Staaten zu Beginn der 60er Jahre in erheblichem Maße 
beigetragen hat, so ist auch die McKinley-Bill von I8!>0!>! auf die jüngste Ge- 
stai tun g der europäischen Handelsbeziehungen nicht ohne Einfluß gewesen. Sie 
hat insbesondere auch dem deutschen Absatz Wunden geschlagen, an denen derselbe 
noch Jabre lang kranken wird. Hoffen wir, daß cs mit Hilfe nicht nur der bereite 
abgeschlossenen, sondern auch noch neuer Handelsverträge gelingen möge, Ersatz an 
Stelle der verlorenen Gebiete zu finden. Es sind ja bereits heute derartige weitere 
Vertragsverhandlungen zwischen Deutschland und auswärtigen Staaten angeknüpft. 
Für den hiesigen Jndustriebezirk kommen von diesen insbesondere diejenigen mit 
Spanien in Betracht." 
Handelskammer zu Bochum. 
„Neben diesen Gesetzen sind vor Allem die vom Deutschen Reich »nd Oester 
reich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz aus die Dauer von 12 Jahren 
abgeschlossenen Handelsverträge hervorzuheben. Nachträglich eine eingehende Kritik 
an diesen Verträgen zu üben, erscheint uns müßig. Indessen glauben wir doch, 
daß durch die Verträge neben der Benachtbeiligung der Landwirthschaft ver 
fchiedenen Industriezweigen Opfer auferlegt worden sind, zu denen die unserer 
vaterländischen Produktion im Allgemeinen gewährten Vortheile nicht im richtigen 
Verhältniß stehen, namentlich da die den Vertragsstaatcn bewilligten Zoll 
ermäßigungen auch allen sonstigen meistbegünstigten Ländern zu Gute kommen. 
Insbesondere gilt dies von dem Handelsverträge mit der Schweiz, welcher unserer 
Ausfuhr statt einer Ermäßigung der Zollsätze des Tarifs von 1881 zahlreiche Zoll 
erhöhungen bringt und der Schweizerischen Ausfuhr nach Deutschland namhafte 
Vortheile gewährt. Gerade bei denjenigen Waaren, deren Werth bei der Ausfuhr 
nach der Schweiz am meisten ins Gewicht fällt, beträgt die Zollerhöhung mitunter 
das Drei- bis Sechsfache des bisherigen Zollsatzes, so daß der Absatz nach der 
Schweiz sich ohne Zweifel wesentlich vermindern wird. Wir können auch nicht 
umhin, unser Bedauern darüber auszusprechen, daß vor Abschluß der Handels-
	        
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