Zollerleichterungen des anderen Theils als werthvolle Zugeständnisse betrachten
werden, welche auf Artikel Bezug haben, deren Export ihnen selbst möglich, deren
Import aber für den anderen Theil wirthschastli'ches Bedürfnis, ist.
»Wie wir schon oben sagten, betrachten wir die soeben mit den Handels
verträgen vollzogene Action als einen Schritt auf der Bahn des wirthschafte
politischen Systcmwechsels und wir können nur wünschen, das; diese Babn
auch weiterhin innegehalten wild. War es das angebliche nationale Produzenten
interesse, welches im Jabre 187!) in den maßgebenden .^reisen den Umschwung
der wirthschaftspolitischen Stimmung hervorrief, so bat die 12 jährige praktische
Ersahrnng die Einsicht zur Folge gehabt, daß durch das Hochschutzzollsystem nicht
allein die Interessen der Consumtion und des Handels sondern vielfach auch und
in immer steigendem Maße diejenigen der deutschen Production auf das empfind
lichste geschädigt worden sind. Den Zollerhöhungen des Inlandes folgten als
natürliche Reaction ebensolche im Auslande; Ueberproduction und mangelnder
Absatz war beider nothwendige Folge. Bon den Maßnahmen des Auslandes hat
aber wohl schließlich keine einzige so sehr dazu beigetragen, in weiten Kreisen die
Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der wirthschaftspolitischen Umkehr zu ver
breiten, als die jüngste Tariferhöhung in den Vereinigten Staaten von Nord
amerika. Wie der Morrilltarif von >861 zu dem handelspolitischen Zusammen
schluß der europäischen Staaten zu Beginn der 60er Jahre in erheblichem Maße
beigetragen hat, so ist auch die McKinley-Bill von I8!>0!>! auf die jüngste Ge-
stai tun g der europäischen Handelsbeziehungen nicht ohne Einfluß gewesen. Sie
hat insbesondere auch dem deutschen Absatz Wunden geschlagen, an denen derselbe
noch Jabre lang kranken wird. Hoffen wir, daß cs mit Hilfe nicht nur der bereite
abgeschlossenen, sondern auch noch neuer Handelsverträge gelingen möge, Ersatz an
Stelle der verlorenen Gebiete zu finden. Es sind ja bereits heute derartige weitere
Vertragsverhandlungen zwischen Deutschland und auswärtigen Staaten angeknüpft.
Für den hiesigen Jndustriebezirk kommen von diesen insbesondere diejenigen mit
Spanien in Betracht."
Handelskammer zu Bochum.
„Neben diesen Gesetzen sind vor Allem die vom Deutschen Reich »nd Oester
reich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz aus die Dauer von 12 Jahren
abgeschlossenen Handelsverträge hervorzuheben. Nachträglich eine eingehende Kritik
an diesen Verträgen zu üben, erscheint uns müßig. Indessen glauben wir doch,
daß durch die Verträge neben der Benachtbeiligung der Landwirthschaft ver
fchiedenen Industriezweigen Opfer auferlegt worden sind, zu denen die unserer
vaterländischen Produktion im Allgemeinen gewährten Vortheile nicht im richtigen
Verhältniß stehen, namentlich da die den Vertragsstaatcn bewilligten Zoll
ermäßigungen auch allen sonstigen meistbegünstigten Ländern zu Gute kommen.
Insbesondere gilt dies von dem Handelsverträge mit der Schweiz, welcher unserer
Ausfuhr statt einer Ermäßigung der Zollsätze des Tarifs von 1881 zahlreiche Zoll
erhöhungen bringt und der Schweizerischen Ausfuhr nach Deutschland namhafte
Vortheile gewährt. Gerade bei denjenigen Waaren, deren Werth bei der Ausfuhr
nach der Schweiz am meisten ins Gewicht fällt, beträgt die Zollerhöhung mitunter
das Drei- bis Sechsfache des bisherigen Zollsatzes, so daß der Absatz nach der
Schweiz sich ohne Zweifel wesentlich vermindern wird. Wir können auch nicht
umhin, unser Bedauern darüber auszusprechen, daß vor Abschluß der Handels-