Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Formen  angenommen  haben  würden,  wenn  die  Reiche-regierung,  da  eine  nachträgliche ­
  parlamentarische  Verhandlung  ausgeschlossen  war,  vor  dem  Beginn  der
Unterhandlungen  mit  den  VertragSmächten  der  Industrie  Gelegenheit  hätte  geben
wollen,  sich  über  ihre  Anschauungen.  Bedürfnisse  und  Wünsche  ebenso  auszusprechen,
wie  die  österreichische  Industrie  es  gekonnt  und  die  deutschen  Handelsinteressenten
eg  —  sei  eS  auf  Befragen,  sei  eö  aus  eigener  Initiative  —  gethan  baden.
„ES  ist  nicht  die  Absicht,  durch  die  eingehende  Behandlung  dieses  so  unendlich ­
  schwierigen  LhemaS  eine  retrospective  Kritik  zu  üben,  sondern  nur  den  Nachweis ­
  zu  führen,  daß  und  weshalb  die  Handelskammer  es  im  Interesse  de.  von
ihr  vertretenen  Industrien  so  tief  bedauern  muß,  wenn  in  den  wichtigsten  wirthschaftlichen
  Fragen  durch  Ncbergehung  der  Nächstbetheiligten  in  den  vorbereitenden
Stadien  der  Gesetzgebung,  auch  nur  vorübergehend,  Spannungen  hervorgerufen
werden,  die  so  gut  zu  vermeiden  gewesen  wären  und  die  doch  nicht  immer  nachträglich ­
  beseitigt  und  ausgeglichen  werden  kennen."
Handelskammer  zu  Hagen.
„Die  am  Schlüsse  des  Berichtsjahres  bekannt  gewordenen  von  Seiten  des
Deutschen  Reiches  abgeschlossenen  Handelsverträge  sind  in  den  hiesigen  Kreisen
ziemlich  kühl  aufgenommen,  da  sie  die  Hoffnung  auf  Erleichterung  des  Exports
der  Eisen-  und  Stahlwaaren  bezw.  Beseitigung  der  übermächtigen  Eoncurrenz  des
Auslandes  in  einzelnen  Zweigen  der  Eisen-,  Textil-  und  Papierindustrie  nicht  entsprochen ­
  haben.  Da  die  Verträge  mit  Februar  des  laufenden  Jahres  thätsächlich
in  Kraft  getreten  sind,  so  wollen  wir  nicht  näher  darauf  eingehen,  um  einem
späteren  Berichte  über  die  Wirkung  derselben  nicht  vorzugreifen."
Handelskammer  des  Kreises  Iserlohn.
„Die  Hoffnungen,  welche  die  hiesige  Industrie  auf  den  Abschluß  der  Handelsverträge ­
  mit  Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Belgien  und  der  Schweiz  gesetzt  hatte,
haben  sich  wenig  erfüllt.  Besonders  haben  die  Abmachungen  mit  Oesterreich  und
der  Schweiz  große  Enttäuschung  hervorgerufen.  Die  Tarisermäßigungen,  welche
beide  Staaten  der  deutschen  Einfuhr  von  Eisen-  und  Metallwaaren  gewährt  haben,
sind  von  geringer  Bedeutung.  Die  Schweiz  hatte  kurz  vorher  hohe  Schutzzölle
eingeführt  und  Oesterreich  hat  die  Tarifsätze  von  1878  und  1882  noch  im  Jabre  1887
mit  dem  ausgesprochenen  Zwecke  erhöht,  bei  zukünftigen  Vertragsverbandlungen
den  nöthigen  Spielraum  für  Ermäßigungen  zu  gewinnen.  Diese  Ermäßigungen
stehen  aber  in  keinem  Verhältnisse  zu  den  früheren  Erhöhungen.  Die  Zugeständnisse
  Oesterreichs  betreffen  außerdem  vorzugsweise  solche  Fabrikate,  welche  wegen
der  billigeren  Herstellung  in  Oesterreich  überhaupt  nicht  von  hier  aus  auch  bei
niedrigen  Zollsätzen  dorthin  eingeführt  werden  können.  Der  Hauptwertb,  welchen
die  neuen  Vertrage  haben,  liegt  in  der  Stabilität  der  Zölle.  Freilich  wird  diese
Stabilität  unter  den  vorliegenden  Umständen  inehr  den  Industriellen  Oesterreichs
und  der  Schweiz  zu  Gute  kommen,  indem  diese  sich  bei  den  niedrigen  deutschen
Zöllen  aus  den  Absatz  im  deutschen  Reiche  einrichten  können,  während  der  deutsche
Fabrikant  bei  den  hohen  Tarifen  dieser  Vertragsstaaten  auf  eine  weitere  Ausdehnung ­
  des  bisherigen  Verkehrs  nicht  h.ffcn  kann.  Man  beklagt  sich  dabcr  in
den  hiesigen  gewerblichen  Kreisen,  daß  die  Wünsche  österreichischer  Industrieller
bei  Abschließung  der  Verträge  größere  Berücksichtigung  erfahren  haben,  als  dies  für
die  diesseitigen  Anträge  der  Fall  gewesen  ist.  Die  unklare  Fassung  vieler  ^arif-
            
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