Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Behörden  gebracht,  ist  vielleicht  nunmehr  in  absehbarer  Zeit  nicht  zu  beseitigen.
(5in  letzter  Versuch,  unsern  Wünschen  durch  einen  Antrag  aus  Abänderung  des
amtlichen  WaarenverzeichnisseS  zum  deutschen  Zolltarife  Geltung  zu  verschaffen,  ist
erfolglos  geblieben.  Ew.  Excellenz  eröffneten  une  unterm  12.  Februar  cr,  daß
bei  der  Lage  des  Zolltarife  und  dee  mit  Oesterreich-Ungarn  geschlossenen  Handelsvertrags ­
  unserm  Gesuch  nicht  entsprochen  werden  könne.  Wir  dürfen  an  dieser
Stelle  auf  die  Angelegenheit  nicht  näher  eingeben,  verhehlen  aber  nicht,  daß  die
Entscheidung  in  den  betbeiligten  Kreisen  eine  allseitige  Verstimmung  hervorgerufen
bat.  In  gleicher  Weise  haben  wir  seit  Jahren  (wir  verweisen  auf  unsere  Berichte
von  1880  ab)  auf  die  unrichtige  Tarifirung  der  Britanniagußwaaren  (Löffel  und
Gabeln)  hingewiesen.  Diese  Artikel,  die  aus  einer  Zinnlegirung  hergestellt  werden,
welche  nur  2  pCt.  Kupfer  enthält,  sind  unglücklicherweise  den  „Kupferwaaren"  angereiht. ­
  Ein  täglicher  Gebrauchsartikel  der  breiten  Volksmaffen  wird  auf  diese
Weise  den  Luxuswaaren  zugezählt  und  fällt  nicht  etwa  nur  unter  die  „feinen",
sondern  gar  unter  die  „feinsten"  Metallwaaren.  Wie  wir  in  einer  unserer  letzten
bez.  Eingaben  ausführten,  ist  1  kg  fertige  Waare  nur  25  pCt.  theurer  als  1  kg
Rohmetall.  Daß  Zollsätze  von  60  M.  <Deutschland)  und  80  M.  (Oesterreich-Ungarn)
  geradezu  für  diesen  Artikel  probibirend  wirken  müssen,  bedarf  wohl  nicht
bemerkt  zu  werden.  Eine  solche  Absperrung  kann  weder  im  Interesse  der  deutschen,
noch  der  österreichischen  Britanniawaarenindustrie  liegen  und  ist  ohne  Zweifel  auf
ein  Versehen  bei  Abschluß  des  Vertrages  zurückzuführen.  Allein  auch  hier  ist
unser  Gesuch,  nachträglich  eine  anderweitige  Tarifirung  bewirken  zu  wollen,  von
Ew.  Excellenz  ablehnend  beschieden.  Wir  werden  darauf  hingewiesen,  „daß  auf
grobe,  unpolirte  Gabeln  und  Löffel  auS  Britanniametall  nach  den  Bestimmungen
der  auf.  Seite  111  bez.  225  und  226  des  amtlichen  WaarenverzeichnisseS  zu  den
genannten  Artikeln  schon  der  Zollsatz  Nr.  19  à  2  des  deutschen  Zolltarife  (30  M.
pro  100  kg)  Anwendung  findet."  Wir  bemerken,  daß  „unpolirte"  Gabeln  und
Löffel  aus  Britanniametall  nicht  existiren;  für  das  „Poliren"  wird  durchschnittlich
I  Pşg-  Pw  Stück  bezahlt.  Mit  der  Herstellung  genannter  Artikel  werden  in
unserm  Bezirk  mindestens  000  Arbeiter  beschäftigt,  und  haben  wir  darum  nicht
unterlassen,  der  Angelegenheit  eine  gebührende  Wichtigkeit  beizumessen;  auch  waren
mehreren  Eingaben  Proben  des  fertigen  und  halbfertigen  Fabrikats  beigefügt.
„Wenn  trotzdem  die  Fassung  der  betreffenden  Tarifposition  eine  unglückliche,
so  zeigen  diese  Beispiele,  wie  dringend  wünschenöwerth  cü  ist,  daß  bei  Abschluß
von  Handelsverträgen  die  Industrie  nicht  blos  gehört  wird,  sondern
daß  zu  den  Berathungen  Vertreter  derselben  zugezogen  werden.
In  Oesterreich-Ungarn  und  namentlich  in  der  Schweiz  ist  dies  der  Fall  gewesen
und  hat  die  Erfahrung  gezeigt,  daß  die  Verhandlungen  weder  durch  maaßloses
Fordern  aufgehalten,  noch  durch  Außerachtlassen  der  Discretion  gefährdet  worden
sind.  Auf  andern  verwandten  Gebieten  —  wir  erinnern  an  die  „Wirtbschaftlichcn
Conferenze»",  sowie  an  die  Bezirks-Eisenbahnräthe  —  ist  die  Regierung  bemüht
gewesen,  auf  dem  Wege  der  mündlichen  Verhandlung  sich  über  die  Bedürfnisse
und  Wünsche  der  betreffenden  Interessentenkreise  zu  unterrichten;  für  die  Vorberathung
  der  Handelsverträge  dürfte  ein  solches  Verfahren  nicht  minder  zu
empfehlen  fein.
„Was  die  Höhe  der  Zollsätze  in  den  neuen  Handelsverträgen  anbelangt, ­
  so  bat  dieselbe,  wie  bemerkt,  außerordentlich  befremdet,  namentlich  gilt
dice  von  dem  Schweizer  Tarif,  und  hat  man  allgemein  das  Gefühl,  daß  es  der
            
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