Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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hängenden Spekulation gerichtet, sie sind teilweise wesentlich billiger als in den 
Zeiten des Freihandels gewesen. Tie Löhne sind überall und wesentlich gestiegen. 
Tie Lebensweise, Wohnart und Kleidung der Arbeiter haben sich gebessert Ties 
würde noch mehr hervorgetreten sein. wenn Genuß-, Trunk- und Putzsucht dem 
nicht in wahrhaft erschreckender Weise ein Hinderniß gebildet hatten. Daß die 
Kapitalkraft des deutschen Reiches sich in überraschender Weise in dieser Zeit ver 
stärkt hat. bedarf keines Beweises. Die gewaltige Aufnahme in- und ausländischer 
Anleihen im Deutschen Reich, die hoffnungsvoll beginnende Thätigkeit größerer 
deutscher Unternehmungen im Auslande beweisen dies. Wenn seitens eines Theiles 
deS Handels und besonders der Seestädte, wir möchten wobl fast sagen gewohnheits 
mäßig Klage über den Schutzzoll geführt wird, so treten dem die Zahlen über das 
Wachsthum des dortigen eigenen Verkehrs beredt entgegen. 
„In dein größten deutschen Hafen, dem zweitgrößten Europas, dem von 
Hamburg, betrug die Zahl der angekommenen Schiffe in Register-TonS: 
1877 1891 
2 233 929 5 762 362 
der abgegangenen Schiffe 2 243 586 5 766 068 
und der Inhalt der Hamburger Kauffahrteiflotte vermehrte sich von 223 910 
Register-TonS auf 555 844. 
„Wir meinen, daß die geschilderte wirthschaftlichc Lage, die sich auS der 1878 
eingeschlagenen Zollpolitik ergeben bat und für deren Richtigkeit die angeführten 
Zahlen deutlich reden, an sich keine Veranlassung zu einer wesentlichen Aenderung 
unserer Handelsbeziehungen zu den anderen Staaten hätte geben könneu. An 
erkannt muß indessen werden, daß eine gewisse Stetigkeit in den Handelsbeziehungen 
der Völker nothwendig für ein gesundes Geschäft ist, dieser Grund spricht für den 
Abschluß von Verträgen überhaupt. Wenn dieselben aber in'S Auge gefaßt werden, 
so müßte unseres Erachtens, ganz abgesehen von politischen Erwägungen, lediglich 
die Ausdehnung des deutschen Handels also den einzelnen vertragschließenden 
Ländern gegenüber die Vergrößerung deS deutschen Exports im Gegensatz zu dem 
fremden Import nach Deutschland maßgebend für die Veränderung sein. Hier 
verlangt der Hairdel im Großen mit Recht dasselbe, wie der Handel im Kleinen. 
Deutschland mußte also denjenigen Staaten gegenüber, welche wesentlich mehr nach 
Deutschland importirten, als Deutschland nach ihnen exportirt, entsprechende Eon- 
cessionen verlangen. Von den vertragschließenden Ländern führte Oesterreich-Nngam 
beinahe den doppelten Werth von dem nach Deutschland aus, den Deutschland nach 
dort exportirte; wenn auch uicht in gleichem Maße, so war dies Verhältniß bei 
Italien und der Schweiz ebenfalls ein ungünstiges für Deutschland. Die Zahlen 
stellten sich für das Jahr 1889 wie folgt: 
Oesterreich Italien Schweiz 
führten nach Deutschland auö 516 615 000 110 783000 177 876 000 Mt' 
von „ ein 282 741 000 97 624 000 151 178 000 „ 
an Waaren jeder Art. 
„Von denjenigen Staaten, welche das Recht der Meistbegünstigung genießen, 
war Deutschland den Vereinigten Staaten gegenüber bisher im Vortheil; durch 
die McKinley-Bill ist dies aber geändert worden. Großbritannien lieferte mehr 
nach Deutschland, als umgekehrt, während die Beziehungen zu Frankreich leider 
das früher für Deutschland so günstige Verhältniß wesentlich verschlechtert haben. 
Am meisten im Vortheil gegen Deutschland ist Rußland, aber gerade dieses Land.
	        
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