Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

„Nachdem vom Reichstage die Handelsverträge genehmigt worden, hat der 
Bundesrath das Verzeichnis; der meistbegünstigten Nationen sogleich einer Revision 
unterzogen und verschiedene Staaten, so z. B. Rumänien und Portugal, ans dem 
selben gestrichen. 
„Die Handelskammer bat im verflossenen Labre mit Bezug aus die schwebenden 
VertragSvcrbandlungen im Interesse der Sammt- und Seidcnindustrie, von deren 
Wohlergehen ja das Erwerbsleben des ganzen Bezirkes abhängt, eine lebbaste 
Thätigkeit entfaltet. Wir haben den Wünschen Ausdruck verliehen, die aus einer 
umfassenden Enquête der Handelskammer bei den Industriellen zu Tage traten, 
wir sind mit den deutschen Unterhändlern bei den Bertragsverbandlungen in steter 
Fühlung geblieben und haben nach Kräften unsere Verpflichtung zur Vertretung 
der wirthschaftlichen Interessen unseres Bezirkes eingelöst. Tie näheren Einzelheiten 
dieser unserer Thätigkeit entziehen sich selbstverständlich der Erwähnung an dieser 
Stelle. Es sei mir kurz das Hauptergebnis; der einzelnen Verträge, soweit unsere 
Specialindustric in Frage kommt, hervorgehoben. 
„Beim Abschlüsse des deutsch - österreichischen Handelsvertrages haben 
die Tarifsätze auf deutscher Seite keine Aenderung erfahren, der Schutz für die 
diesseitige Production ist also der gleiche wie bisher geblieben. Was aber die 
Herabsetzung der beiden Positionen des österreichischen Tarifs anbelangt: I. halb 
seidene Waaren von fl. 250 auf fl. 225 — Mk. 450 (gleicher Satz des deutschen 
Tarifs), 2. halbseidene Saminte von fl. 400 auf fl. :400 - - Mk. 000 (deutscher 
Zoll Mk. 450), so sind dieselben nicht dazu angethan, die Ausfuhr dieser Waaren 
nach jenem Lande zu heben. Nach einer Zusammenstellung der hier in Betracht 
kommenden Artikel beträgt der Eingangszoll nach Oesterreich-Ungarn für: a) Glatte 
ganzseidcnc Stoffe: st. 200 0 -8.9 pCt. b) Gemusterte ganzseidene Kleider- 
mid Besatzstoffe: fl. 400 5.6—8.75 pEt. c) Ganzseidene gemusterte Schirm- 
stoffe : fl. 400 — 10-12 pEt. (1) Halbseidene Stoffe: jetzt st. 225 gegen früher 
fl. 250. 1. Strangfärbung 8.5—11.7 pCt. gegen früher 9.2—12.8 pCt. 2 Stück- 
färbung 12.8-32.6 pEt. gegen früher 14 2—30.2 pCt. e) Halbseidene Sammle 
l Plüsche): jetzt fl. 300 gegen früher fl. 400. 1. Schappc - Lammte 14—23 pEt. 
gegen früher 19—30.5 pCt. 2. Echappe-Plüsche 25 — .*50 pCt. gegen früher 
30-40 pEt. 3. Seidene Plüsche 15—17 pEt. gegen früher 20—23 pCt. 
„Hiernach ergiebt sich, daß die Zollermäßigung ans österreichischer Seite auf 
halbseidene Stoffe keine nennenswerthe Erleichterung ist, auf Lammte aber nach 
wie vor eine Prohibitivmaßregel bedeutet. 
„Der deutsch - schweizerische Handelsvertrag sieht folgende für die hiesige 
Industrie in Betrag kommende Positionen vor: a) Die Schweiz ermäßigte die 
Zölle auf l. Baumwollsammtc von Fres. 40 auf Fres. 30 per 100 kg, erhöhte 
die Einfuhrzölle anf 2. Baumwollgarne a) einfach rob Fres. 7 statt Fres. 6 per 
lOO kg, b) gezwirnt Fres. 9 statt Fres. 8 per 100 kg, c) gebleicht, gefärbt 
Fres. 12 statt Fres. 11 per 100 kg. 3. Bänder und Posament aus Halbseide 
Fres. 60 statt früher Fres. 16 pro 100 kg, 4. Halbseidcnwaaren Fres. 40 statt 
früher Fres. 16 per 100 kg, 5. Confection aus Seide und Halbseide (Cravatten) 
Fres. 175 statt früher Fres. 15<> per IlX> kg. b) Deutschland ermäßigte der 
Schweiz gegenüber die Einfuhrzölle anf l. Baumwollgarne Idräbtig rob a) über 
Nr. 60-79 Mk. 24 statt Mk. 30. b) über Nr. 79 Mk. 24 statt Mk. 36, 2. Nah. 
seidc (Knopflochseide) Mk. 140 statt Mk. 150. Der Schutz der einheimischen 
Industrie von a) Mk. 600 — sür ganzseidene Gewebe, b) Mk. 450.— für halb-
	        
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