Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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für  bedurft  hätte,  daß  sie  sich  mit  der  neuerdings  eingeschlagenen  friedlichen
Handelspolitik  auf  dem  richtigen  Wege  befindet,  auf  den  die  wahren  wirth
stattlichen  Interessen  Deutschlands  mit  Nothwendigkeit  hinwiesen,  so  würden
ihr  diesen  Beweis  die  nunmehr  vorliegenden  Urtheile  aus  den  Kreisen  der
nachstbetheiligten  Gewerbtreibenden  mit  überwältigender  Mehrbeit  liefern.
Im  Einzelnen  wird  allerdings  an  den  Berträgen,  insbesondere  an  den
vereinbarten  Bertragstarifen,  von  vielen  weiten  eine  zuweilen  lebhafte  oder
gar  herbe  Kritik  geübt.  Man  bemängelt  namentlich,  daß  die  Zölle  des
Auslands  entweder  nur  in  unveränderter  Höhe  gebunden  oder  nur  um  ein
Geringes  ermäßigt  worden  seien,  so  daß  dem  Export  deutscher  gewerblicher
Erzeugnisse  thatsächlich,  keine  oder  nur  wenig  bedenkende  Erleichterungen  zu
Theil  geworden  seien.  Wenn  diese  Kritik  sich  in  einzelnen  Berichten  sogar
zu  dein  Ausspruch  steigert,  daß  die  von  Deutschland  erlangten  Zugeständnisse
des  Auslandes  an  Werth  hinter  den  von  ihm  selbst  gemachten  Zugeständnissen ­
  weit  zurückgeblieben  und  die  deutschen  Unterhändler  mithin  übervortheilt
  worden  seien,  so  werden  hierbei  doch  in  unbilliger  Weise  die  großen
Schwierigkeiten  übersehen,  welche  dem  Zustandekomlnen  des  ganzen  Vertrags
Werkes  sich  entgegen  gestellt  haben.  Die  in  Deutschland  selbst  seit  dem
Jahre  1879  verfolgte  Schutz-  und  Kampfzollpolitik  hat  bis  in  die  neueste
Zeit  in  vielen  auswärtigen  Staaten  Nachahmung  gefunden;  die  deutsche
Reichsregiernng  hatte  deshalb  naturgemäß  bei  den  Verhandlungen  vielfach
gegen  dieselben  handelspolitischen  Anschauungen  anzukämpfen,  welche  noch
bis  vor  Kurzem  in  der  Zollgesetzgebung  des  eigenen  Landes  als  allein  richtig
und  maßgebend  angesehen  waren.  Grade  der  Bertrag  mit  der  Schweiz,
welcherwegen  des  mit  zahlreichen  Erhöhungen  ausgestatteten  neuen  schweizerischen
Generaltarifs  eine  besonders  scharfe  Kritik  erfährt,  liefert  einen  überzeugenden
Beleg  hierfür,  denn  von  einer  ziemlich  freihändlerischen  Zollpolitik  ist  die
Schweiz  nur  allmälig  durch  die  immer  schroffer  werdende  Absperrungepolitik
ihrer  vier  großen  Nachbarstaaten  zu  einem  Kampfzollsystem  gedrängt  worden.
Die  in  den  Verträgen  zugestandenen  Ermäßigungen  deutscher  Zölle,
die  sich  doch  ebenfalls  in  bescheidenen  Grenzen  gehalten  haben,  werden  nichtsdestoweniger ­
  hin  und  wieder  aus  den  betheiligten  Industriezweigen  als  bedauerliche ­
  Herabmittderungen  des  „  Schutzes  der  nationalen  Arbeit"  bezeichnet;
in  einzelnen  Fallen  werden  verhängnißvolte  Folgen  für  die  inländische
Industrie  aus  diesen  Zollermäßigungen  als  'ichec  in  Aussicht  gestellt.  Alan
wird  aus  diesen  Klagen  unabweisbar  den  Eindruck  empfangen,  daß  eine
versöhnliche  HandelsvertragSpolitik  unmöglich  werden  würde,  wenn  sie  von
der  Zustimmung  solcher  schutzzöllnerischen  Jndnstriekreise  zur  Berminderung
des  einmal  erlangten  Zollschutzes  abhängig  gemacht  werden  sollte.  Andererseits ­
  werden  aber  auch  in  vielen  Berichten  die  eingetretenen  Ermäßiglmgen
            
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